Das ist die Frage ... wer muss beweisen, wann die Hefte wie ausgesehen habe ...
ohne für irgendjemanden Partei zu ergreifen: auch meine Zustandbeurteilung weicht manchmal von der meiner Handelspartner ab, da bleibt dann nur eine Rückabwicklung oder man wird sich anderweitig einig
das Risiko, dass die Hefte beschädigt werden können, trägt vermutlich der Verkäufer
den schlimmsten Fall, jemand schickt gelesene oder ausgetauschte Hefte zurück, klammere ich mal aus, das ist Betrug - vermutlich muss aber hier der Geschädigte seinen Schaden beweisen
Geändert von Scheuch (03.12.2009 um 11:07 Uhr)
|