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Alt 08.09.2009, 11:10   #11  
Neander
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Zitat von G.Nem. Beitrag anzeigen

Das stimmt, und da liegt vermutlich auch der Haken, denn nur die Zeichner bzw. deren Erben könnten die Besitzrechte an den Originalen auch gegenüber dem Verlag geltend machen. Wenn ich mich nicht irre!
Da irrst Du nicht, lieber G.Nem, so wurde es auch mir von Verlagsmitarbeitern geschildert.
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