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Alt 23.08.2009, 20:03   #6  
Ringmeister
Moderator Preisfindung
 
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Zitat von beatleswerner Beitrag anzeigen
Hallo,

hier wollte ich nur den Zeitpunkt zum Ausdruck bringen. Die Auflage mit der zusetzlichen redaktionellen Seite ist somit bereits die dritte Auflage.
Nur wegen einem Beilagenzettel (der eh keine zusätzliche redaktionelle Seite ist, sondern, wie der Name sagt, beiliegt) eine "dritte Auflage" auszurufen, halte ich für leicht übertrieben. Ich denke mal, die Unterscheidung in erste und zweite Auflage ist ausreichend; wer noch einen Band ohne Zettel hat und diesen im Original und nicht als PDF will, kann ihn vom Verlag problemlos bekommen.

Gruß
Rainer
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