M.E. viel zu viel Worte für diesen Sachverhalt !
Wie geschehen, Rückzahlung anbieten und bei Vorhandensein der Bankverbindung rücküberweisen.
Und locker abwarten, was passiert.
Gattungskauf bei gebrauchtem Comic ?
Kann ich mir (bei meinen bescheidenen BGB-Kenntnissen) kaum vorstellen. Sieht dann doch mehr nach "Unmöglichkeit" aus, oder ?
Auf jeden Fall abwarten und locker bleiben. Soll der Jura-Viert-Semester doch seine Künste zeigen.