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Alt 08.01.2009, 17:01   #268  
Aaricia
Moderator Disney intern
 
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Zitat:
Zitat von aaahh
Hallo! Kennt sich jemand mit dem Begriff des "Gattungskaufs" aus? Von mir hat jemand ein Superman-Heft im Z 2 für 15 Euro bestellt, das ich per Büchersendung abgeschickt hatte, das aber angeblich nicht angekommen ist. Jetzt will er keine Rückzahlung akzeptieren, sondern verlangt, daß ich das Heft nocheinmal beschaffe.... Da es sich hier nicht um Neuware handelt, sondern um ein gebrauchtes, durch seine Fehler letztlich einzigartiges Heft, müßte doch eine Rücküberweisung (inkl. Porto) reichen - oder nicht? (Das alles wegen 15 Euro - seufz!) Ich verstehe Vermieter mittlerweile gut, die keine Juristen als Mieter akzeptieren....
Nicht versicherte Büchersendung? Nachforschnung bei der Post anstellen lassen, was nichts bringen wird. Hast du die Quittung der Briefmarke noch?

Es gibt einen Grund, warum ich ab 15 Euro nur versichert versende. Da müssen bessteller bei mir durch. Um eben genau diesen Hick-Hack umgehen zu können.

Wo hat er das Heft bei dir erworben? Meines Wissens nach, geht man nur in einem der Auktionshäuser einen Kaufvertrag ein und auch nur eines der hat in seinen *eigenen* AGB drinne stehen, dass man diese Ware im Falle eines Falles eben liefern muss.

Ich würde das Geld zurücküberweisen und die Sache als beendet ansehen, gibt er keine Kontodaten raus... Anwalt einschalten, wenn es von einer Rechtschutz getragen wird.

Interessant wäre für mich auf alle Fälle, wie dieser Fall ausgeht, falls du uns an dem Ergebniss teilhaben läßt.
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