Zitat:
Zitat von aaahh
Ich hatte doch geschrieben "So er sie veräußern will, hätte er sie also gestohlen." Und so ist's nun mal. Wenn jemand etwas entgegennimmt, was ganz offensichtlich nicht für ihn bestimmt ist, ist das natürlich noch kein Diebstahl, aber wenn er es dann veräußern will, ist's ein solcher, gelle?
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Rein rechtlich müsste es sich eher um Unterschlagung handeln. (Klugsch***-Modus aus)