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Alt 28.09.2006, 12:00   #15  
batschnass
2020 verstorben
 
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Zitat:
Zitat von coren3
... und nur, wenn sich der Beschwerte zu dem Vorwurf nicht äußert, mit Konsequenzen zu rechnen ist.
Da man "Käuferschutz" erst ab 25 EUR Warenwert beantragen kann, passiert da meiner Erfahrung nach nicht viel. Ich hatte nur einmal Probleme mit einem Verkäufer der sich nicht gemeldet hat - da ging es um ca. 7 EUR incl. Porto - war mir auch keine weitere Mühe Wert, ausser 'ner negativen
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