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jakubkurtzberg 23.08.2014 06:09

Naja, da hat der unterbezahlte Zusteller halt etwas geflunkert, weil es ihm bis 10:00 nicht gereicht hat. 10:01 Uhr ist doch im Rahmen...
Schlimmer finde ich, wenn etwas gar nicht ankommt. Oder so wie es DPD neulich gemacht hat. Wichtiges Paket, das von Holland direkt zum Kunden ging mit dem Hinweis "Herr..., Pforte". Die übliche Warenanahme war wegen Betriebsruhe geschlossen, deshalb der Adresshinweis.

Was macht der Fahrer? Sieht, das Tor zur Warenannahme ist zu, weiß offenbar nicht, dass "Pforte" Haupteingang bedeutet und fährt unverrichtet mit dem Paket davon. Der erneute Zustellversuch am Folgetag verlief identisch (obwohl extra dafür jemand an der Warenannahme abgestellt wurde). Am dritten Tag kam das Teil an, natürlich viel zu spät für die Produktion. Dadurch könnte eine Konventionalstrafe folgen...

falkbingo 23.08.2014 15:29

Mit Pforte können die üblichen Legastheniker nichts anfangen. Musst du "Haupteingang" schreiben. :D

Maxithecat 23.08.2014 15:50

Ohne Worte!


Anton 23.08.2014 15:55

@ Maxi!

Alm-Öhi + Heidi ist nicht Austria, das ist Schwizzeria. Du aufpass'!


:floet:

Maxithecat 23.08.2014 16:04

Schickeria? Nich' Australien? :weissnix:

:floet:

guenkos 24.08.2014 09:38

Zitat:

Zitat von falkbingo (Beitrag 476895)
Mit Pforte können die üblichen Legastheniker nichts anfangen. Musst du "Haupteingang" schreiben. :D

Ja, das ist sinnvoller. Zumindest ist "Haupteingang" als Name nicht so verbreitet wie "Pforte". :kratz:
http://www.namespedia.com/details/Pforte

jakubkurtzberg 24.08.2014 15:29

:lol7:

Hulk1104 24.08.2014 22:39

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG....news18689.htm

Zitat:

Fehlerhafte Klagezustellung durch Post: Post haftet bei falscher Zustellungsurkunde für fehlerhaften Zustellvorgang

Zustellungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

Die Post hat dem Empfänger einer Zustellung den durch eine falsch beurkundete Zustellung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

im vorliegenden Fall sollte dem klagenden Unternehmen aus Münster durch das Amtsgericht Münster im Wege der Rechtshilfe die Klage eines griechischen Unternehmens nebst Terminladung für einen in Griechenland zu verhandelnden Zivilrechtsstreit zugestellt werden. Mit der Zustellung wurde die beklagte Post beauftragt. Der für die Post tätige Zusteller erstellte eine Zustellungsurkunde, auf der er ankreuzte, die Postsendung in einem zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung der Klägerin geworfen zu haben. Diese Angabe war falsch, weil es am Geschäftslokal der Klägerin keinen Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung gibt. In der Folgezeit erging in dem griechischen Rechtsstreit ein Versäumnisurteil gegen die in dem Verfahren seinerzeit nicht vertretene Klägerin. Dieses hat die Klägerin unter Inkaufnahme sie belastender Verfahrenskosten angefochten. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt sie die Feststellung, dass ihr die beklagte Post den durch die falsch beurkundete Zustellung und das deshalb erlassene Versäumnisurteil entstandenen Schaden zu ersetzen habe.

Post haftet für schuldhafte Amtspflichtverletzung des Zustellers

Die Feststellungsklage hatte Erfolg. Die Klägerin kann von der Beklagten den durch den fehlerhaften Zustellvorgang verursachten Schaden ersetzt verlangen. Die Beklagte hafte aufgrund einer schuldhaften Amtspflichtverletzung des für sie tätigen Zustellers. Bei den Zustellungen sei die Beklagte als beliehene Unternehmerin mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet. Sie sei verpflichtet, Zustellungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auszuführen und die mit Beweiskraft ausgestatteten Zustellungsurkunden mit richtigen Angaben zu erstellen. Diese Pflicht habe sie verletzt. Die zu der in Frage stehenden Zustellung erstellte Zustellungsurkunde habe der Zusteller nicht richtig ausgefüllt. Die aus ihr hervorgehende Übergabe des Schriftstücks durch Einwurf in einen Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung sei nicht erfolgt. Die Beklagte habe auch nicht nachgewiesen, die Postsendung der Klägerin auf andere Art und Weise zugestellt zu haben. Deswegen hafte die Beklagte der Klägerin für den durch den pflichtwidrigen Zustellvorgang entstandenen Schaden, der der Höhe nach - abgesehen von einer bereits angefallenen Gerichtsgebühr von 250 Euro - noch nicht feststehe.

jakubkurtzberg 25.08.2014 03:55

Diese verspätete Zustellung durch die Deutsche Post kam gestern in den Lokalnachrichten: frankiert mit 60 Pfennig und Postleizahl "2 Hamburg"...

http://www.bild.de/regional/hamburg/...7518.bild.html

frank1960 25.08.2014 06:45

Zitat:

Zitat von falkbingo (Beitrag 476895)
Mit Pforte können die üblichen Legastheniker nichts anfangen. Musst du "Haupteingang" schreiben. :D

Da würde Ich Zurückhaltung empfehlen, Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche mit irgendwelchen Idioten in einen Topf zu werfen :flop:

underduck 25.08.2014 07:34

Das hat er sicherlich nicht so hart gemeint, wie du es wertest. ;)

falkbingo 25.08.2014 08:36

Zitat:

Zitat von frank1960 (Beitrag 476996)
Da würde Ich Zurückhaltung empfehlen, Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche mit irgendwelchen Idioten in einen Topf zu werfen :flop:

Tut mir leid, ich weiss, daß Legastheniker nicht doof sind, sondern das es sich um eine Krankheit handelt.
Man muss wirklich aufpassen was man schreibt. Ich weise aber darauf hin, daß meine Postings niemals bösartig gemeint sind. ;)

frank1960 25.08.2014 13:38

Zitat:

Zitat von falkbingo (Beitrag 477005)
Ich weise aber darauf hin, daß meine Postings niemals bösartig gemeint sind. ;)

Okay! Meine übrigens auch nicht ;)

Racing.Rainer 25.08.2014 14:59

Am Donnerstag wurde ein Paket an mein Laden in Hamburg abgeschickt.
Freitag morgens 06:49 Uhr Hamburg Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
heute am Montag wurde versucht zuzustellen und da ich nur Donnerstag bis Samstag geöffnet habe erfolgt ein zweiter Zustellversuch am Donnerstag.
Auf meine telefonische Nachfrage wie ich an früher an das Paket komme gab es die klare Antwort "unmöglich" Auch der Hinweis das ich paar hundert Euro verliere und (etwas geflunkert) eventuell eine Konventionalstrafe bekomme half nicht.
Das Pakete innerhalb 1-2 Werktagen zugestellt werden müssen ist falsch, laut Aussage des netten Herrn am Telefon gibt es keine feste Zustellfrist bei Paketen.
Eine Paketzustellung kann auch mal 5 Werktage oder länger dauern.

Gut das zu wissen.

Lupinchen 25.08.2014 16:52

Solange es euch nicht so geht wie meiner Freundin.
Die hatte doch letztlich eine echte Postwurfsendung erhalten.
Der Paketzusteller hat ihr das Päckchen einfach über das Gartentor geworfen.
Es war zwar ein Metalltor, so das man das Päckchen von außen nicht sehen konnte aber trotzdem. Da lag es nun und wurde nass.
Gott sei dank hatte es nicht all zu heftig geregnet und der Inhalt war noch einmal Wasserfest verpackt und ganz wichtig er war nicht zerbrechlich.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten, als persönliches Geschenk von einer echten Legasthenikerin.

pondy 25.08.2014 18:53

Ich lasse mir Bücher und Comics seit an einem halben Jahr nur noch an die Packstation liefern, die praktischerweise auf dem Weg zur Arbeit liegt.

Seitdem habe ich keinen Stress mehr mit verknickten Sendungen, Päckchen, die gut sichtbar für zig Passanten einfach auf dem Briefkasten deponiert werden oder aus diesem herausragen, nass regnen, im Sparversand länger als 7 Tage unterwegs sind und man solange bangt, ob sie evtl. gestohlen wurden usw. usf.

batschnass 13.10.2014 12:15

Bekam gerade eben einen Anruf von der Bremer Comic Mafia ob denn mein Anschrift stimme.
Das Paket sei mit dem Vermerk "Empfänger nicht zu ermitteln" zurück gekommen.
Ich wohne hier nun seit ca. 8-9 Jahren und bisher kamen alle Postsendungen bei mir an. Zustand, naja.
Der nette Anrufer von der BCM beruhigte mich mit den Worten "Sie sind nicht der erste und einzige Kunde dem das passiert... "


Btw-->

Meine Frau bekam (ist schon länger her) sogar schon mal die Antwort von einem Aushilfs-Briefzusteller auf die Frage "Sie werfen sehr oft falsche adressierte Briefe ein" als Antwort "Ich nix verstehen".

Anton 13.10.2014 12:43

@ batschnass:

Du musst Deinen Postzusteller verstehen, Ihr seid in Hessen, Deine Frau kommt jedoch aus dem Norden. Vielleicht versteht er sie wirklich nicht.

:zwinker:

batschnass 13.10.2014 12:56

@Anton:

Ich mag dich ja wirklich sehr,
manchmal machst du`s einem schwer.

underduck 13.10.2014 13:22

Bei mir kam das letzte Aboheft der MM (Nummer 42) nicht an, was wirklich seit Jahren nicht mehr vorgekommen ist. Da hat sich meine Briefträgerin (sie spricht fliessendes Doitsch) sogar gewundert und mich gefragt ob wir das Abo abbestellt haben.

Habe mich dann beim Leserservice gemeldet und bemerkt, dass die Rufnummer von Hamburg nach Berlin umgezogen ist. Im neuen Berliner Callcenter versprach man mir (auch in fliessendem Doitsch), dass man mir das Heft neu zuschickt.

Beim Umzug von Hamburg nach Berlin ist mein Heft wohl durch das Zustell-Raster gefallen, was wohl kein Postfehler war. :zwinker:

Anton 13.10.2014 16:09

@ batschnass:

Wenn unsere Freundschaft nun an dieser meinen Aussage zerbrechen sollte, nehme ich meine Aussage zurück. Aber nur dann.

:wink:

batschnass 13.10.2014 17:50

@Anton:

Mein Freund, war nur Schbass, möchte dich nicht missen. Ich benutze halt diese gelben Dinger nicht mehr, da kann es schon mal zu Irritationen kommen.

Ringmeister 18.10.2014 20:08

Heute einen Brief bekommen; nicht richtig auf Adresse bzw. Absender geschaut und geöffnet.

Inhalt des Briefes (sinngemäß): Sie haben die folgenden Dokumente bei uns zur Begutachtung eingereicht (gefolgt von einer Auflistung von 5 mehrstelligen Nummern).

Großes Fragezeichen über meinem Kopf; auf den Absender geschaut: Europäisches Patentamt in München.

Fragezeichen wird größer, auf die Adresse geschaut:
Das einzige, was mit meiner Anschrift übereinstimmt, ist die Straße; anderer Empfängername, andere PLZ, anderer Ort, andere Hausnummer...

Fragezeichen löst sich hinsichtlich des Inhaltes auf; aber durch wieviele Raster muss der Brief fallen, dass er in meinem Briefkasten landet?

moneybin 18.10.2014 20:38

Ganz abgesehen davon, dass es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, die auch nicht in fremde Hände fallen sollten.

Mick Baxter 20.11.2014 22:00

Ich krieg grad ständig Aussendungen des COMIC!-Jahrbuchs zurück, weil da irgendein Mensch behauptet, sie würden nicht den Bestimmungen für Büchersendungen entsprechen (keine war übrigens geöffnet). Versandtaschen von Packando.
Ist das ein Vollidiot oder gibt es da neue Bestimmungen?


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