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ComicGuide 01.11.2008 20:03

Danke für den Hinweis.
Du hast Recht, die korrekten Preise sind tatsächlich

Star Wars Sonderband 44 - 12,95
Star Wars Sonderband 46 - 14,95

Da ich beide Bände nicht vorliegen habe, muß ich mich da auf die offiziellen Panini-Händlermitteilungen verlassen und da stand in beiden Fällen leider ein falscher Preis drin... :weissnix:

Carsten Laqua 21.11.2008 15:39

Hier mal ein Beispiel dafür, wie Ebay über Paypal die Leute "versaut". Wichtig: Bei dem Kunden handelt es sich um jemanden in Deutschland, der bei mir etwas für sechs Euro bestellen wollte, wobei ich Paypal nicht explizit auf dem Marktplatz als Option anbiete. Ausschnitte aus dem Mailverkehr:

Frage bei Bestellung: Kann ich auch er PayPal zahlen?

Meine Antwort: Wenn Sie einen Euro mehr zahlen für die Gebühren - ja! (Überweisungen gehen doch so einfach...)

Rückantwort: ich überweise Ihnen 70 Cent. Ich habe gerade nachgeschaut. Ich habe einen Geldeingang bei PayPal im Wert von 9 Euro erhalten und musste 70 Cent an Gebühren lassen. D.h. ich überweise Ihnen: 6 Euro + 1,90 Euro + 70 Cent = 8,60 (es fallen auf den Betrag weniger als 70 Cent an.

Meine Antwort: Sorry, aber ich werde Ihnen nichts verkaufen. Sicher verstehen Sie das nicht, aber wer lieber große Berechnungen anstellt und Mails hin und her schickt, statt einfach eine Überweisung zu machen, und das alles für 30 Cent, der ist mir schlicht suspekt...! Sie haben sicher auch keine Ahnung, daß solche Paypal-Transaktionen meine Buchführung deutlich arbeitsintensiver machen, ganz abgesehen von zusätzlichen Steuerberater-Kosten etc. Nur weil es das Internet gibt, sollten wir das Feld nicht teuren Fast-schon-Monopolisten wie Paypal überlassen.

FrankDrake 04.12.2008 01:15

Vielleicht sollte da mal jemand Bescheid sagen. Fast 1 Jahr auf seine Comics zu warten ist ganz schoen lang.

http://www.comicmarktplatz.de/ann/10...chriftenverlag

Lou from Louisville 04.12.2008 02:14

Zitat:

Zitat von FrankDrake
Vielleicht sollte da mal jemand Bescheid sagen. Fast 1 Jahr auf seine Comics zu warten ist ganz schoen lang.

http://www.comicmarktplatz.de/ann/10...chriftenverlag

So ne Mondlandung kann dauern :P

FrankDrake 06.12.2008 01:25

Jeder kann ja verlangen was er moechte, aber hier werden die potentiellen Kaeufer vielleicht zweimal ueberlegen.

http://www.comicmarktplatz.de/ann/168972.thor-12

Mick Baxter 06.12.2008 02:16

Für den Preis kann man doch wirklich im Zustand eine glatte 0 verlangen!

underduck 06.12.2008 10:33

Wenn es noch kein CGNler getan hat, werde ich die Anbieter heute auf ihre "Zahlenproblemchen" mal hinweisen. :D

Danke, für die Infos! :top:

zwergpinguin 06.12.2008 10:33

Was ist denn das für ein Spinner :gaga:

290 Teuros für ein 2€ Heft!

underduck 06.12.2008 10:37

Reg dich bitte ab, zwergi! Die haben sich doch nur in der Kommastelle vertan.

Sowas kann passieren! :D

zwergpinguin 06.12.2008 10:46

Um 2 Kommastellen und das bei der ganzen Serie! :ohnmacht:

underduck 06.12.2008 14:54

Hier die Antwort: Beim Kombinat sind es wirklich die Kommastellen und beim ComicCentrum ist es das falsche Jahr. :zwinker:

Carsten Laqua 07.01.2009 21:05

Hallo! Kennt sich jemand mit dem Begriff des "Gattungskaufs" aus? Von mir hat jemand ein Superman-Heft im Z 2 für 15 Euro bestellt, das ich per Büchersendung abgeschickt hatte, das aber angeblich nicht angekommen ist. Jetzt will er keine Rückzahlung akzeptieren, sondern verlangt, daß ich das Heft nocheinmal beschaffe.... Da es sich hier nicht um Neuware handelt, sondern um ein gebrauchtes, durch seine Fehler letztlich einzigartiges Heft, müßte doch eine Rücküberweisung (inkl. Porto) reichen - oder nicht? (Das alles wegen 15 Euro - seufz!) Ich verstehe Vermieter mittlerweile gut, die keine Juristen als Mieter akzeptieren....

coren3 08.01.2009 09:35

Ich bin zwar kein Jurist, aber durch die Zustandsdefinitionen würde ich vermuten, dass eine bestimmte Superman Ausgabe im Zustand 2 durchaus vertetbar ist. Die Mängel können zwar andere sein, aber wenn es objektiv bewertet trotzdem Zustand 2 ist...
Interessant wäre ja auch der Name des Kandidaten, bei dem sich die geringe Wahrscheinlichkeit des Abhanden kommens und Fachwissen so zufällig beisammen finden. Vielleicht kann man den Fall dann ja auch besser im Internen weiter diskutieren...

underduck 08.01.2009 09:48

Eigentlich sollte es bei Comic-Antiquariat ausreichen, wenn eine "verlorene" Sendung durch die Rückerstattung der entstandenen Kosten abgehandelt ist. Manche Sachen gibt es ja auch nicht ein zweites Mal wie angeboten.

Das soll jetzt kein Freibrief für Händler sein, die Waren, die bereits verkauft wurden nicht aus dem Bestand gelöscht haben und sie zum zweitenmal einem Kunden bestätigen, obwohl die Ware nicht mehr im Lager ist.

Klar- oder Benutzernamen haben bei solchen Aktionen auch im internen Forum nichts verloren, solange es sich nicht bewiesener Maßen um ein "Schwarzes Schaf" handelt, coren. Eine Verschiebung macht hier also keinen wirklichen Sinn.

coren3 08.01.2009 11:45

So sollte es sein. Deutsches Recht spiegelt aber leider nicht immer den Optimalzustand wieder, um es mal vorsichtig auszudrücken :zwinker:

@aaahh Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter. Interessant ist der Vergleich mit dem Gebrauchtwagen, der durchaus mit einm Comic vergleichbar wäre...

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-437-439.htm

@ underduck Verstanden! Hoffe aber, dass Du dann zumindest vermehrte Zufälle in irgendeiner Form wahrnimmst :wink:

underduck 08.01.2009 11:57

Zitat:

Zitat von coren3
... @ underduck Verstanden! Hoffe aber, dass Du dann zumindest vermehrte Zufälle in irgendeiner Form wahrnimmst :wink:

Worauf du dich verlassen kannst. :D Wenn man mir seine Merkwürdigkeiten weiterleitet, so werden sie auch bei mir registriert. Aber halt nicht mit Fremdzugriff.
Es gibt eine bekannte Festnetznummer und Mail-Addy von mir. Mit mir kann man also auch :telefon: reden.

coren3 08.01.2009 12:09

Wenn bei mir mal Bedarf sein sollte, klingelts bei Dir :D Bisher hatte ich - das muss ja auch mal gesagt werden - keine unlösbaren Probleme :top:

Aaricia 08.01.2009 17:01

Zitat:

Zitat von aaahh
Hallo! Kennt sich jemand mit dem Begriff des "Gattungskaufs" aus? Von mir hat jemand ein Superman-Heft im Z 2 für 15 Euro bestellt, das ich per Büchersendung abgeschickt hatte, das aber angeblich nicht angekommen ist. Jetzt will er keine Rückzahlung akzeptieren, sondern verlangt, daß ich das Heft nocheinmal beschaffe.... Da es sich hier nicht um Neuware handelt, sondern um ein gebrauchtes, durch seine Fehler letztlich einzigartiges Heft, müßte doch eine Rücküberweisung (inkl. Porto) reichen - oder nicht? (Das alles wegen 15 Euro - seufz!) Ich verstehe Vermieter mittlerweile gut, die keine Juristen als Mieter akzeptieren....

Nicht versicherte Büchersendung? Nachforschnung bei der Post anstellen lassen, was nichts bringen wird. Hast du die Quittung der Briefmarke noch?

Es gibt einen Grund, warum ich ab 15 Euro nur versichert versende. Da müssen bessteller bei mir durch. Um eben genau diesen Hick-Hack umgehen zu können.

Wo hat er das Heft bei dir erworben? Meines Wissens nach, geht man nur in einem der Auktionshäuser einen Kaufvertrag ein und auch nur eines der hat in seinen *eigenen* AGB drinne stehen, dass man diese Ware im Falle eines Falles eben liefern muss.

Ich würde das Geld zurücküberweisen und die Sache als beendet ansehen, gibt er keine Kontodaten raus... Anwalt einschalten, wenn es von einer Rechtschutz getragen wird.

Interessant wäre für mich auf alle Fälle, wie dieser Fall ausgeht, falls du uns an dem Ergebniss teilhaben läßt.

twocats55 08.01.2009 19:45

M.E. viel zu viel Worte für diesen Sachverhalt !

Wie geschehen, Rückzahlung anbieten und bei Vorhandensein der Bankverbindung rücküberweisen.

Und locker abwarten, was passiert.

Gattungskauf bei gebrauchtem Comic ? :kratz: Kann ich mir (bei meinen bescheidenen BGB-Kenntnissen) kaum vorstellen. Sieht dann doch mehr nach "Unmöglichkeit" aus, oder ?

Auf jeden Fall abwarten und locker bleiben. Soll der Jura-Viert-Semester doch seine Künste zeigen.

:cat2:

Hinnerk 08.01.2009 20:23

Vergiss den Spinner, ich habe zwar auch nicht viiieeel mehr als 4 Semester Jura auf dem Buckel, aber seinen Gattungskauf kann er vergessen.
Gattungskauf bezieht sich (grob gesagt) auf meßbare Waren, wie z.B. 1000l Heizöl.

jakubkurtzberg 08.01.2009 22:01

Schick ihm einfach ein anderes Heft der Gattung Superman in Z2.

Carsten Laqua 08.01.2009 22:20

Dank an alle! Der Typ hat sich bisher noch nicht gemeldet. Hatte ihn schon gebeten, seine Bankverbindung zwecks Rücküberweisung zu mailen. Mal abwarten. Mttlerweile glaube ich, daß es sowieso egal ist, ob es sich um einen Gattungskauf handelt. Es ist ja nicht so, daß ich die Ware nicht liefern konnte. Sie ist nur verloren gegangen und der Gesetzgeber hat halt willkürlich festgelegt, daß gewerbliche Verkäufer (mittlerweile Menschen 2ter Klasse...?!) das Versandrisiko tragen. Ich verschicke deshalb übrigens ab 20 Euro auch nur noch versichert. - Pech gehabt. Auflösung folgt demnächst an dieser Stelle!

Carsten Laqua 10.01.2009 09:33

Auflösung? Derjenige welcher... hat sich seit drei Tagen nicht mehr gemeldet. Ich vermute deshalb, daß die Büchersendung noch angekommen ist und er mit der Lieferung zufrieden ist. Wem man in solchen Fällen wohl am wenigsten trauen kann, ist die POST. Jetzt aber noch zu etwas anderem, das hier für einige Anbieter wichtig sein könnte:

Was darf man im Bereich von Ware, die erst ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen ist im Marktplatz anbieten und vor allem mit welchen Abbildungen?

Beispiel DVDs: Es gibt "normale" 18er-Fassungen z. B. von Westen oder Krimis, die auch in den Mediamärkten offen in den Regalen stehen, solange nichts "dramatisches" auf dem Titel abgebildet ist. Die dürfen dann halt nur an Erwachsene verkauft werden. Im Marktplatz bietet man die dann eben nur "gegen Altersnachweis" (Ausweiskopie etc.) an. Was aber ist mit Horror-Filmen, auf deren Covern "Blutrünstiges" zu sehen ist? Darf ich die trotzdem mit Abbildung anbieten? Muß ich die Cover teilweise abdecken oder ganz weglassen? Darf man dergleichen überhaupt hier anbieten? Die gleichen Fragen gelten auch für Hardcore-Pornos. Darf man die auf diesem Wege anbieten, abbilden? Who knows?

perry 10.01.2009 10:14

Ich schätze mal , das es darauf hinausläuft, das man, wie bei der OFDb (Online Film Datenbank) nachweisen muss(postalisch), das man volljährig ist.
Der für mich sicherste Weg!
Hat man sich ausgewiesen, und nur dann, ist ein Zugang zur 18er Sparte möglich.

@underduck

Was meinst Du underduck?

underduck 10.01.2009 11:51

Ich hatte Carsten gestern bei einem Telefonat den Vorschlag gemacht, seine Frage mal hier in diesem Forum zu stellen.

Also frag mich nicht! ... Seh ich aus wie ein Anwalt? Bin ich Richter? :zwinker:


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