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Moderne_Zeiten 03.12.2009 05:35

Wer ist haftbar?
 
Guten Morgen,

folgendes unangenehmes Problem - ich verkaufte über den Marktplatz etliche 60iger Jahre MMs im Zustand 0/0-1. Nach etwa anderthalb Wochen meldet sich der Käufer telefonisch und erzählt mir, das von den 17 Heften 3 aus Gründen wie Stockflecken und einem Knick auf der Rückseite nicht den Anforderungen genügen, die anderen Hefte wären perfekt, aber ja leider alle stark angestossen. Da es nicht alle Hefte beträfe, könne man ja einen Transportschaden wohl ausschliessen, ob sie denn beim Verpacken runtergefallen wären? Was sie natürlich nicht sind. Womit die Situation für mich die ist, dass er mir unverkäufliche Hefte zurückschickt, die ich ihm erstatten soll. Meine Tophefte sind Altpapier, er ist raus aus der Nummer.
Die einzige Erklärung ausser einem Transportschaden (er sagt, die Verpackung sei noch völlig in Ordnung, er schicke sie mit zurück - kann man also wohl wirklich ausschliessen) wäre, dass sie ihm vom Tisch gerutscht sind. Wer von uns muß denn jetzt dem anderen beweisen, dass er der Verursacher der Schäden ist? Ist der Händler wieder einmal der Dumme?

die erste 03.12.2009 07:34

Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben :weissnix: Vermutlich sieht es jetzt auf Händlerseite eher düster aus, was die Beschädigungen anbelangt.

Aber vielleicht kann hier jemand Verbindliches zu schreiben?

Detlef Lorenz 03.12.2009 08:19

Zitat:

Zitat von die erste (Beitrag 289244)
Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben

So sieht das aus, und nicht nur das, der Händler ist ja sogar verpflichtet in seinen AGB darauf hinzuweisen.

mschweiz 03.12.2009 08:50

Vielleicht sind es nicht mehr dieselben Hefte?

underduck 03.12.2009 10:40

Moderne_Zeiten hatte mich gestern befragt und mir auch den Namen des Käufers genannt. Es handelt sich dabei nicht um die bekannten Schwarzen Schafe wie W.U. oder M.P. (Namen werden hier aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich genannt), sondern um einen seriösen Sammler, der wohl auch schon mal Einzelhefte für 1000 Euro im CMP bestellt, bezahlt und behalten hat.

Aaricia 03.12.2009 10:49

Was aber nichts über die Seriösität und über diesen Sachverhalt aussagt.
Hierzu wird wohl nur ein Anwalt, welcher sich in diesem Rechtsbereich auskennt, wirklich was sagen können.

Scheuch 03.12.2009 11:02

Das ist die Frage ... wer muss beweisen, wann die Hefte wie ausgesehen habe ...

ohne für irgendjemanden Partei zu ergreifen: auch meine Zustandbeurteilung weicht manchmal von der meiner Handelspartner ab, da bleibt dann nur eine Rückabwicklung oder man wird sich anderweitig einig

das Risiko, dass die Hefte beschädigt werden können, trägt vermutlich der Verkäufer

den schlimmsten Fall, jemand schickt gelesene oder ausgetauschte Hefte zurück, klammere ich mal aus, das ist Betrug - vermutlich muss aber hier der Geschädigte seinen Schaden beweisen

die erste 03.12.2009 12:09

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann hier online vermutlich niemand erteilen, doch gebe ich zu bedenken, dass auch bei sehr sorgfältiger Verpackung mal was beschädigt werden kann.
Wenn die Hefte nur eine Hauch zu viel Spiel im Karton haben, kann das bei dem liebevollen Umgang bei der Post schon zu merklichen Schäden führen.

Ich vermute also - Ware zurück - Geld zurück!

bernd73434 03.12.2009 17:10

n'paar Tips/Fragen hätte ich hierzu :

hast du noch scans/Bilder der Hefte VOR dem Versand gespeichert, die zeigen in welcher Erhaltung die Hefte waren ?

ein Zeuge(Mitarbeiter) wäre auch nicht schlecht, der ausser Dir gesehen hat, dass es sich beim Verpacken und Versenden um die beschriebenen TOP-Hefte handelte.

es ist zwar richtig, dass der Kunde ein Widerrufsrecht hat und vom Vertrag durch Rücksendung der Ware zurücktreten kann
aber
hat Dir der Kunde wenigstens scans/Bilder zugesandt/gemailt um den Schaden zu dokumentieren ?

...bloss ein schriftlicher Hinweis, dass die Hefte seiner Meinung nach schon vorher angestossen waren, muss nicht unbedingt ausreichend sein,
denn wenn die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden kann, muss insoweit ggf. Wertersatz von ihm geleistet werden.
Allerdings muss dann nachgewiesen werden, dass den Verkäufer/Versender kein Verschulden trifft.

Dies - das betone ich ausdrücklich - ist keine rechtliche Beratung, aber ein bisschen im Widerrufsrecht zu blättern kann hilfreich sein .....

Servalan 03.12.2009 17:32

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 289241)
Stockflecken

In den paar Tagen des Versands können die ja nicht entstanden sein. Da wäre die Frage: Wußtest Du, ob die schon vorher da waren? In dieser Hinsicht schließe ich mich bernd73434 an: Ein Foto als Beleg des Zustandes vor dem Versand wäre ratsam, um Mißverständnisse zu vermeiden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stockfleck

bernd73434 03.12.2009 18:02

'ne kleine Nachfrage an servalan:
was soll denn der belehrende wiki-Hinweis bzgl. Stockflecken ?
Glaubst Du wirklich es gibt einen einzigen Comicsammler, der NICHT weiss was das ist ?:nonono:

underduck 03.12.2009 18:07

Sorry Bernd, bewerte das bitte nicht falsch.

Die gute Servalan ist sicherlich keine Oberschullehrerin! :zwinker:

Moderne_Zeiten 03.12.2009 21:47

Die Stockflecken sind nicht mein Problem, die Hefte kann er natürlich zurückgeben. Es geht ausschließlich um Hefte, die jetzt schlechter aussehen, als vorher. Und ja, dafür gibt es einen Zeugen. Nein, es gibt leider keine Fotos. Würde für mich aber auch keinen Unterschied machen, ich könnte mit hinreichender krimineller Energie jederzeit einwandfreie Hefte fotografieren und so Camouflage betreiben. Der Käufer ist da professioneller, hat welche gemacht. Aber wie aussagekräftig sind Fotos von kaputten Heften? Ich bezweifele ja nicht, das sie jetzt gestaucht sind. Die Frage ist ausschließlich, warum sind sie das und wer muß die Verantwortung dafür übernehmen. Mein Anwalt meint, ich solle ihn klagen lassen, bei einem Strteitwert von 360 Euro würden das keine hohen Anwaltkosten. Aber ich hätte schon besser eine gewerbliche Haftpflicht, die ich aber nicht habe. Wäre sicher eine No-Win- Situation, dafür ganz viel Ärger. Hat das schon mal jemand durchexerziert?

Batman 03.12.2009 22:55

Nimm die Hefte zurück und vergiß das ganze. Ist den ganzen Ärger einfach nicht wert, schon garnicht deshalb zu klagen.

Meine Meinung.

Batman :asthanos:

batmichi 03.12.2009 23:35

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 289435)
Aber ich hätte schon besser eine gewerbliche Haftpflicht, die ich aber nicht habe.

Ich glaube sowas wird doch gar nicht verischert.. aber ich kann mich da auch täuschen.

die erste 04.12.2009 07:17

Zitat:

Zitat von Batman (Beitrag 289458)
Nimm die Hefte zurück und vergiß das ganze. Ist den ganzen Ärger einfach nicht wert, schon garnicht deshalb zu klagen.

Meine Meinung.

Batman :asthanos:

Sehe ich absolut auch so - zurücknehmen und den Fall vergessen!

Moderne_Zeiten 04.12.2009 08:02

Dem steht mein überdimensionierter Sinn für Gerechtigkeit entgegen. Ich unterhielt mich gestern mit jemandem, der nicht mehr auf Ebay anbietet, weil es ihn verrückt macht, wie oft er einwandfreuiie CDs und DVDs zurück bekommt, mal gerade überspielt, schon zurück.
Mein Fall liegt anders und sollte meinem Kunden wirklich etwas mit den Heften passiert sein, so macht es ihm das Internetrecht zu leicht, die Verantwortung dafür weiterzureichen. Und mir bleibt dann nicht mehr zu tun, als einen Blog mit meinem Unverständnis und Ärger vollzusülzen? Das ist mir zuwenig

bernd73434 04.12.2009 09:51

Gerechtigkeitsempfinden in allen Ehren,
aber der Aufwand den Du anstrebst muss im Verhältnis zum Erfolg stehen.

Ich dachte eigentlich auch, dass es sich bei dem Schaden um eine große Summe handelt, die durchfechtenswert wäre,
aber bei insg. 360 EU,
die sich auch noch aufsplitten in stockfleckige Sachen, die Du eh' zurücknehmen müsstest (geschätzt 60 EU), und die angestossenen Hefte(geschätzter jetziger Verkaufswert 50% des ursprünglichen 150 EU),
bleibt ein Schaden von ca. 100 bis 150 EU,
lohnt der Aufwand und Ärger einer gerichtlichen "Klärung" (wenn es denn eine werden wird) und dem zu erwartenden Erfolg in keiner Weise.

Nimm' die Hefte zurück,:grumpy:
trink einen Beruhigungstee,:bier:
stufe die Hefte auf den nun vorhandenen Zustand runter:heul:
ärger' Dich (zu Recht !) noch 1-2 Tage :schorsc2:
und verbuche es dann unter "ausser Spesen nichts gewesen".:weissnix:

die erste 04.12.2009 10:59

Zitat:

Zitat von underduck (Beitrag 289356)
Sorry Bernd, bewerte das bitte nicht falsch.

Die gute Servalan ist sicherlich keine Oberschullehrerin! :zwinker:

Ich frage mich aber trotzdem, warum uns hier Stockflecken erläutert werden, mal ganz unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird.
War gewiss gut gemeint, aber............:floet::floet:

die erste 04.12.2009 11:01

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 289487)
Dem steht mein überdimensionierter Sinn für Gerechtigkeit entgegen.

Solltest Du Dir das nicht noch überlegen - denn sonst steht Dir ein überdimensionierter Kampf gegen Windmühlenflügel bevor.

underduck 04.12.2009 12:36

Zitat:

Zitat von die erste (Beitrag 289517)
Ich frage mich aber trotzdem, warum uns hier Stockflecken erläutert werden, mal ganz unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird.
War gewiss gut gemeint, aber............:floet::floet:

Hier im CMP-Forum lesen ja auch immer wieder Neueinsteiger mit, da dieses Forum vom CMP direkt verlinkt wird.
Ganz verkehrt ist das dann hier halt auch nicht. :floet::floet::floet:

die erste 04.12.2009 12:43

Nunja - Neueinsteiger im CMF sind ja nicht gleichbedeutend mit Neueinsteigern im Sammlerbereich... (ohne Flötentöne) ;)

Big Supie 04.12.2009 19:00

Zitat:

Zitat von batmichi (Beitrag 289468)
Ich glaube sowas wird doch gar nicht verischert.. aber ich kann mich da auch täuschen.

Stimmt. Eine Haftpflichtsache wird das erst, wenn er schuldhaft einen Personen- oder Sachschaden verursacht hat.

:supes:

ComicGuide 04.12.2009 19:35

Unternehmerisches Risiko läßt sich leider nicht versichern... :nonono:

G.Nem. 04.12.2009 21:24

Mir kam grade so in den Sinn, dass derlei sicher mal auch bei uns dazu führen wird, dass wertvolle Hefte 0-1 Zustand nur noch (wie in den USA) zertifiziert und in Plexiglas versiegelt zu erwerben sind. Eben reine Prestige- und/oder Spekulationsobjekte.


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