Die Buchpreisbindung - Gesetz oder Lachnummer?
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Komplizierter sieht es beim Verkauf von Mängelexemplaren und beim Verkauf über Internetplattformen (eBay und Co.) aus: so handelt bereits jemand geschäftsmäßig, der einmalig viele Bücher oder wenige Titel mehrfach anbietet. Mängelexemplare (ME) verlangen ein gehöriges Mass an Kontrolle seitens des Buch- oder Comichändlers. Es reicht nicht aus, sich auf den ME-Stempel oder den schwarzen Strich auf dem Buchschnitt zu verlassen. Mängelexemplare müssen Mängel aufweisen (Schäden, Verschmutzungen etc.) Sind die sogenannnten ME aber - bis auf den Stempel oder den Strich auf dem Buchschnitt - mängelfrei, müssen sie zum festgesetzten Ladenpreis verkauft werden. Natürlich kann man jetzt darüber lamentieren, dass Kaufhäuser Titel großer Taschenbuchverlage gleich kiepenweise als Mängelexemplare verramschen und kein Rechtsanwalt schickt eine Abmahnung, während der kleine eBay-Verkäufer sofort vor den Kadi gezerrt wird. Aber Recht bleibt Recht - auch wenn es nicht immer gleichmäßig angewendet wird. Und als Händler sollte man sich unbedingt schon im eigenen Interesse daran halten (nicht nur wg. möglicher Abmahnungen), da es im Moment schon genug Diskussionen gibt (seitens der Politik), ob die Buchpreisbindung überhaupt noch von der Buchbranche selbst eingehalten wird und zeitgemäß ist Mehr Informationen zum Thema findet Ihr hier: www.preisbindungsgesetz.de. buecherbaer |
Das oben ist die Theorie und jetzt kommt die Praxis
Siehe bei Ebay billigbuch-versand z.B. die Eisenherz Bände für 9,99 http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=250073758594 Mittlerweile steht da nicht mehr Menge 27 wie früher sondern die Titel werden jetzt einzeln angeboten. Zur Zeit über 600 Comicangebote aus dem Carlsenverlag als Neuware unter Neupreis als Mängelexemplare im sehr guten Zustand. Was tut Carlsen dagegen ? Richtig nichts, angeblich können sie nichts dagegen tun, und wenn ich dadurch nichts mehr bei Ebay verkaufen kann dann muss ich als kleiner Händler tätig werden. Mein Carlsenvertreter hat mir als kleinen Händler aber gesagt das ich die Buchpreisbindung umgehe weil ich Coverpreis nehme aber Portofrei versende und das sie noch nichts dagegen tun können aber "dabei" sind. Ich überlege jetzt nur noch ob ich meine Neuheitenbestellungen bei Carlsen nur drastisch kürze oder sogar komplett auf Carlsenneuheiten verzichte. Denn dies ist nicht der einzige Tropfen der das große Fass zum überlaufen bringt. |
Ich bin nun seit 20 Jahren im Geschäft (begonnen habe ich als Angestellter). Geändert hat sich aber im deutschen Comic(un)wesen nichts. Früher haben die Comicverlage ihre Überproduktionen als Mängelexemplare rausgeramscht (da mussten Händler teilweise noch den ME-Strich auf dem Buchschnitt selbst anbringen). Mein damaliger Chef hat sich in die Pleite prozessiert (er hat Testkäufe getätigt und ist dann vor Gericht gezogen), weil er sich an die Preisbindung hielt und seine Konkurrenten oftmals nicht. Aber die Verlage hatten schon damals kein Interesse, die schwarzen Schafe auszusondern.
Was bleibt zu tun? Einen Testkauf zu tätigen, schauen, ob es sich tatsächlich, wie beschrieben, um ein Remi-Exemplar handelt und ggf. Verkäufer abmahnen. Oder man wendet sich an den Preisbindungstreuhänder. Carlsen kann nicht mehr behaupten, sie können nichts mehr dagegen tun. Seit die Buchpreisbindung auf gesetzlichen Füßen steht, muss sich auch der Verlag dranhalten und ggf. Maßnahmen ergreifen, damit die gebundenen Preise eingehalten werden. Und zum Thema portofreier Versand. Das ist ein weites Feld. Was steht denn in den Carlsen-AGB zu diesem Thema drin? buecherbaer P.S.: Toll wäre es, wenn unsere Ausführungen zu diesem Thema als extra Threat angelegt werden könnten. Denn das wird sicher auch andere Händler/Verkäufer interessieren - aber hier unter dem Börsenthema sucht man sowas eher nicht. |
In Absprache mit Stefan (ComicGuide) habe ich das Thema zur Hamburger Messe aufgeteilt und dann den Titel verändert.
Das Thema Buchpreisbindung scheint für einige Verlage und Händler ein unbekanntes Wort (Gesetz) zu sein. Um einmal den Sinn dieser Buchpreisbindung zu verstehen, muss man sich damit befassen. Beim Börsenverein des deutschen Buchhandels kann man sich genau informieren. Zitat:
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Gesetz über die Preisbindung für Bücher (BuchPrG), Fassung vom 14. Juli 2006
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...und wenn man selbst irgendjemand abmahnt muss man sich immer auf eine revange gefasst machen und seine Angebote 100%tig wasserdicht haben, aber wer hat das schon ? z.B. Paninipreiserhöhung damals von 7,64 Euro auf 7,65
Man sollte jedenfalls unterscheiden ob ein Händler mit 20% Rabatt auf Neuware wirbt oder bei einen Neupreis von 101,50 Euro mal auf 100,- abrundet. Laut Gesetzt ist beides verboten, aber bestraft wird derjenige der auf 100,- abgerundet hat, weil man hier einen Testkäufer geschickt hat. Übrigens wundert es mich immer wieder wieviel Komplettsätze vom gallischen Helden über Ebay geramscht werden. |
Hallo Rainer! :wink: Bitte laß mich mal den kompletten Text hier ablichten. Danach ist das Thema frei für eigene Beiträge.
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Weiterhin heißt es da:
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Das war es erstmal! Das Thema ist eröffnet! |
Man beachte insbesondere auch § 8 über die Dauer der Preisbindung
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Man beachte § 7 (4) 2 und 3
Demnach sollte es auf Comicbörsen möglich sein bei Neuware von 51,50 auf 50,- Euro abzurunden, und auch wenn ein Kunde 50 Kilometer zu meinem Laden fährt darf ich Ihm einen Rabatt in Höhe seiner Fahrtkosten gewähren. |
Hier ist noch etwas wichtiges!
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§ 7 (2) finde ich am seltsamsten:
Wissenschaftliche Bibliotheken kriegen 5% Rabatt. Kirchen und Bundeswehr 10% ? |
und weiter geht es ...
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und weiter geht es ...
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und weiter geht es ...
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Mal schauen, ob ich das richtig verstanden habe...
Jeder, der Buecher/Comics-Neuware unter dem angegebenen Preis verkauft, verstoesst gegen das Preisbindungsgesetzt? Da es keine Zeitbegrenzung gibt, gilt dies also auch fuer "aeltere" Neuware. Aktuelles Beispiel: Der Hugendubel in Ffm hat wohl ein, zwei alte Kisten Carl Barks Library ausgegraben. Die Hefte stehen alle mit nem aufgeklebten Preisschild 16,80DM dort. Er muss die nun auch fuer 8,60Euronen aktuellen Preis verkaufen, obwohl sie ja sicherlich schon ein wenig aelter sind *g Er koennte sie hoechstens als Maengelexemplar auszeichnen, wobei es da auch einen Grund fuer geben muss. So macht sich also eigentlich jeder bei Auktionsplattformen oder anderen Internetplattformen strafbar, wenn er ein "Neu" im Titel hat? |
Ja, und nach m einem Verständnis darf nur der Verlag die Preisbindung aufheben, von den zeitlich befristeten Räumungsverkäufen bei endgültiger Geschäftsausgabe einmal abgesehen.
Was passiert, wenn der Verlag nicht mehr liefern kann und die Preisbindung aber nicht aufhebt (weil er z.B. plant, *bald* eine Neuauflage herauszubringen). Ist bei den ausverkauften Don Rosa Bänden eigentlich die Preisbindung aufgehoben worden :kratz: Oder fallen Comics als "neunte Kunst" vielleicht letztendlich überhaupt nicht unter die Preisbindung von Büchern :kratz: Was ist mit den "Heftchen" ("Kioskausgaben"), die müssten doch ähnlich behandelt werden wie z.B. Zeitungen. Gibt es auch für Zeitungen eine Preisbindung - sicher keine 18 Monate lang :lol7: |
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Auch, wenn im Titel das Wörtchen "Lachnummer" erwähnt wird, sollten wir den €rn$t der Sache hier nicht verdrängen! :lehrer:
Wer kennt sich wirklich mit der Buchpreisbindung aus und kann hier richtige Antworten geben? Auch, wenn das Thema recht unbequem für die betreffenden Verlage und den Handel zu sein scheint! Der €rn$t |
Das ist doch kein korrekter Satz:
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schau hier nach: www.preisbindungsgesetz.de
§ 8 Dauer der Preisbindung (1) Verleger und Importeure sind berechtigt, durch Veröffentlichung in geeigneter Weise die Preisbindung für Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als achtzehn Monate zurück liegt. (2) Bei Büchern, die in einem Abstand von weniger als achtzehn Monaten wiederkehrend erscheinen oder deren Inhalt mit dem Erreichen eines bestimmten Datums oder Ereignisses erheblich an Wert verlieren, ist eine Beendigung der Preisbindung durch den Verleger oder Importeur ohne Beachtung der Frist gemäß Absatz 1 nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums seit Erscheinen möglich. -SCHEUCH- |
Danke für den Hinweis, Mick! :top: War wohl mein Fehler! Ich hatte den im Text durchgestrichenen Alt-Text noch nicht markiert.
:fiade: :da: ... in 3 geänderten Bereichen wurden die Streichung jetzt auch im Zitat nachgereicht. Zitat:
Logisch wäre, daß alle Artikel, die aus der Preisbindung genommen werden, eine klare Kennzeichnung tragen sollten! (z.B. Remi-Strich, Lochung oder Stempel) Ist das so? Ja oder nein? |
Hallöchen ! :wink:
Die Buchpreisbildung gilt übrigens nicht nur für gewerbsmäßige Händler, sondern für Privatpersonen gleichermaßen... Buchpreisbindung und Internet-Auktion OLG Frankfurt am Main v. 15.06.2004 - 11 U (Kart) 18/04 Auch ein Privatmann, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit neue Bücher im Internet-Auktionshandel anbietet, muss die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten. Muß jetzt jeder private Anbieter wie Tibor oder Akim durch den Dschungel sämtlicher Gesetze und Ausführungsbestimmungen ? :kratz: |
Ist aber nicht ein Buch, das ein Privatmann kauft und dann wiederverkauft automatisch secondhand und damit von der Buchpreisbindung ausgenommen? Ein Privatmann kann ja gar kein neues Buch unter dem festgeschriebenen Preis einkaufen, solange kein gewerblicher Verkäufer das Gesetz umgeht (und wenn, wäre er kein Privatverkäufer mehr, sondern ein Hehler)
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Vor kurzem kam im Tevau: Eine Studentin verkaufte ueber Internetauktion Klamotten der Marke Abercombe... wenige Exemplare und ganz klarer Privatverkauf. Dieser kommt/kam ihr teuer zu stehen, denn diese Marke darf aus Lizensrechtlichen Gruenden nur von Lizensnehmern verkauft werden. Da eine Internetplattform nun eine grosse Anzahl von Kaeufern anspricht, muss sie nun richtig viel Geld bezahlen. Hier kann man sich eigentlich nur weiterhelfen, indem man den Hersteller vor dem Verkauf anfragt, ob es erlaubt ist, da man sich wirklich nicht durch die Gesetzt durchhangeln kann. Wenn ich dass mit der Preisbindung nun richtig interpretiere, koennte ich also hingehen und jeden, der den Verdacht erweckt dagegen zu vertossen, anzeigen? Rein Hypotetisch gesehen. |
Ich halte die Buchpreisbindung bzw. das Preisbindungsgesetz im Prinzip zwar für richtig und wichtig (vor allem im "Machtverteilungskampf" zwischen großen und KLEINEN Buchhandlungen im Hinblick auf (Buch)Neuerscheinungen), aber letztlich doch für einen recht "zahnlosen Tiger"!
Spätestens seit ich vor einigen Jahren im Auftrag eines großen Buchhändlers mal ca. 1000 Taschenbücher mit einem "Pizzaschneider" bearbeiten mußte, um sie anschließend als MÄNGELEXEMPLARE ausweisen zu können, weiß ich: Nichts ist unmöglich und die "schwarzen Schafe" sind ÜBERALL! |
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Laut den Berichten darf diese Marke nur von Lizensnehmern der Firma verkauft werden. Deswegen wurde Klage eingereicht.
Anscheinend wird hier gegen der internationale Markenrecht vertossen. |
Ich denke mal, daß die Angebote von Privatleuten hier eine unbedeutende Rollespielen, so lange es wirklich noch als "Privat-Handel" zu werten ist! Bei Neuware ist das innerhanlb der Comics sicher nicht die Regel, da diese Spezialisten eher im Antiquariat aktiv sind.
Ich hatte eben ein längeres Telefonat mit Herrn Möller von der Heide. Er sitzt in der Rechtsabteilung vom Börsenverein und hat mir einige Fragen beantworten können. Grundsätzlich fällt jede Veröffentlichung eines Verlages automatisch unter die Buchpreisbindung. Egal, ob der Verlag Mitglied im Börsenverein des Buchhandels ist oder nicht! :fiade: :da: ... ich gehe mal davon aus, daß uns hier hauptsächlich die Regelungen für den Internethandel interessieren, da dieser Bereich auch den ComicMarktplatz betrifft. |
Dieser beitrag berifft die Buchpreisbindung im Internethandel:
http://www.preisbindungsgesetz.de/co...-amazon-co.htm © Copyright Rechtsanwaltssozietät Fuhrmann Wallenfels Binder Zitat:
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Da hast du ja einen teuren Anwalt ausgesucht. Auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz wird €686 als Gebühr genannt (bei 25.000 Streitwert).
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Ich habe da garnichts ausgesucht, Hinnerk! :grumpy:
:fiade: :da: ... diese Kanzlei schreitet wohl automatisch bei Buchpreis-Verstößen ein und regelt dann die Problemfälle. (... natürlich nicht für |
und als Privatperson koennte man Verdachtsmomente an die melden oder was habe ich fuer Moeglichkeiten?
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@underduck Hat der Experte auch die Frage beantworten können, ob eine Buchpreisbindung "automatisch" erlischt, wenn ein Titel verlagsvergriffen ist?
Und ist ein Comic etc.genau dann als Buch im Sinne des Preisbindungs-Gesetzes anzusehen, wenn es eine ISBN hat? |
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:fiade: :da: ... ist aber wohl auch ganz gut so, oder? :D |
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Ein gebrauchter Comic wird per Gesetz wieder zur Neuware? Was für ein Unfug! |
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Obwohl, da koennte ich mich dann bewerben, vielleicht haett ich dann endlich nen gescheiten Job :-)))) |
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Da meine Fragen moeglicherweise in diese Richtung tendieren oder so interpretiert werden koennten, dass ich Gruende suche, wie man jemanden anschwaerzen koennte, moechte ich erst einmal darauf Hinweisen, dass es mir hier rein um das Verstaendnis geht. :-)
Wenn man nun ein Ware als Neuware anpreist, kann/darf man dann unter/ueber dem Verkausfwert liegen oder muss man dann den Preis verlangen, der auf dem Exemplar gedruckt ist, bzw. der laut Preisbindung dafuer verlangt werden muss? |
Neuware bedeutet im CMP, daß ein Händler Neuware anbietet und er sich damit bei uns an die Vorgaben der Buchpreisbindung halten muß.
Um das aber genau zu klären, gibt es dieses Thema! Das hier ist auch keine Anklagebank für Händler, die gegen die Buchpreisbindung verstoßen, sondern eher ist es ein Aufklärungsthema für die ganze Comicszene. Ich bin mir auch sicher, daß viele Händler die Buchpreisbindung nicht genau kennen. Da aber Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte sich jeder Gewerbetreibende Comichändler damit einmal beschäftigen. :fiade: :da: ... würde mich auch freuen, wenn sich der Handel etwas mehr an diesem Thema beteiligen würde. |
Aktuelle Info zur Buchpreisbindung:
Nachdem ich von Baldur Buscher - Kult Editionen (Bernd Biestig) eine Liste der Waren bekam, die sich nach seiner Meinung noch in einer Preisbindung befinden, hat mir auch Heute Egmont eine Solche Liste zugesagt. Ziel dieses Projektes ist es, jeden Händler beim einstellen seiner Waren im Comicmarktplatz mit einer klaren Angabe zur Preisbindung zu informieren und damit auch zu unterstützen. :fiade: :da: ... ich werde in den nächsten Wochen auch die kleineren Verlage ansprechen und um diese Informationen bitten. Verlage können diese Liste auch direkt mit dem Betreff: "Preisbindung" an den info@-Link von comicguide.de schicken. |
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:fiade: :da: ... in einem jährlich erscheinenden Preiskatalog geht das natürlich nicht so einfach! |
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Was ist z.B. mit speziellen Messe-Ausgaben, die im Extremfall nach einem Tag "verlagsvergriffen" sind und 3 Tage später bei eBay auftauchen, auch von Händlern angeboten werden, und dann teurer (Gibts nicht nur im Comic-Bereich, auch woanders kommen Variants vor...)? Und wo wird die Aufhebung der Buchpreisbindung für Nicht-ISBN-Produkte (z.B. Panini-Hefte) bekanntgegeben? Wie ist eigentlich die gängige Praxis? Kümmern sich die Verlage darum, dass ältere Bücher, die auch verlagsvergriffen sind, von der Buchpreisbindung befreit werden oder lässt man das eher locker laufen (Die diesbezügliche Kontrolle bindet ja auch Arbeitszeit...)? Gruß Rainer |
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Wie ist eigentlich "Buch" im Sinne des Gestzes zur Buchpreisfindung definiert? Das wäre im Comic-Bereich doch eine wichtige Frage. Das Gesetz gibt da nix her. Die oben aufgeführte Aussage, dass alle Produkte von Verlagen unter die Buchpreisbindung fallen, ist ja lediglich die Auffassung des Börsenvereins. |
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Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass der Verlag die gebundenen Ladenpreise festsetzt (§ 5 BuchPrG). |
Das Posting von Underduck war mir durchaus aufgefallen und aus der Lektüre resultierte meine Frage.
Der von dir zitierte Paragraph gibt aber nichts für die Definition eines Buchs her: §2 (1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch ... 3. Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren Hier ist eine Erweiterung des Buchbegriffs zu bestaunen, aber keine Definition. Und ob ein Comic-HEFT ein Buch substituiert ist doch wohl auch nicht unstrittig, oder? |
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Die Buchpreisbindung hat sicher nichts mit der ISBN zu tun. Früher konnten Verlage selber entscheiden, ob ihre Bücher preisgebunden sein sollen oder nicht - das wurde mittlerweile abgeschafft, folglich sind wohl alle Neuerscheinungen jetzt preisgebunden. Und wohl auch Zeitschriften (ob es da andere Fristen gibt, müßte doch rauszukriegen sein). Daß gebrauchte, aber mangelfreie Bücher nach Ankauf von privat wieder preisgebunden sind, kann ich nicht recht glauben. Oder ist das ein Unfug, der dem Gesetzgeber durchgegangen ist? |
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Wenn Hörbücher (die ja durchaus gekürzt sein können) dazu zählen, müssten dann nicht nach der gleichen Logik Literaturverfilmungen auch als Reproduktionen von Büchern gelten... |
Da steht ja auch "substituieren". Also alles, was früher mal als Buch erschien und heute in anderer Form. Zumindest, wenn man den Gesetzestext wörtlich nimmt.
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Wie ist Letztabnehmer denn zu definieren? Dank Internet verkauft ja Hinz und Kunz sein Buch (gelesen oder nicht) gleich weiter. Nicht Letztabnehmer zu sein heisst ja nicht automatisch, dass ich gewerblicher Händler bin. Und wie war das mit den Prozenten für Schulen??? Falle ich da auch drunter als Kita, Hort und offener Schulkind- und Jugendbereich? Ich musste erst kürzlich wieder Bücher für über 100 Euro für die Kita bestellen. Kann ich dann mit der Buchhandlung verhandeln oder nicht? |
Wenn ich das eben im Tevau richtig mitbekommen habe, hat der Bundesrat einer Aufhebung der Buchpreisbindung aufgehoben.
Der Bundesrat konnte mit der Argumentation für die Buchpreisbindung nichts anfangen und sieht keinen Grund sie aufrecht zu erhalten. Wenn das so richtig ist, hat sich die Diskussion dieses Threads gelohnt/erledigt :-) |
Da hast Du wohl etwas falsch verstanden. :wink:
Die Aufhebung der Buchpreisbindung bezieht sich nur auf die deutschsprachige Schweiz. Für den deutschen Markt hat dies keine Auswirkungen. Weitere Infos gibt's hier: http://www.boersenblatt.net/141922/ http://www.boersenverein.de/de/141956 |
aaahhh... ich hatte mich schon gewundert, dass ich das nur auf 3Sat gesehen habe ;-) Waren wahrscheinlich dann mal wieder schweizer Nachrichten *hehe danke fuer die Aufklaerung
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bedeutet das nun, das in der Schweiz die händler auch unter dem Preis der hinten aufgedruckt ist, verkaufen kann ?
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Wohl auch unter dem Preis der vorne aufgedruckt ist! :D Ob das jetzt eine Auswirkung auf den deutschen Buchhandel bekommt bleibt abzuwarten. :weissnix:
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Nach meinen Infos (in irgendeiner der letzten Nummern des Börsenblatts) hat die Schweiz die Buchpreisbindung wieder eingeführt.
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Ich bekomme heute folgende PN eines Händlers.
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Alles andere wäre m.E. Unsinn. Wenn einmal der Originalpreis bezahlt wird, ist die Neuware "erledigt". |
Diese Treuhänder der Buchpreisbindung sind nach eigener Aussage ja maßgeblich. Insofern sollte man ihre Aussagen nicht anzweifeln. Andererseits ist das Gesetz, wenn es denn so stimmt, wahnwitzig. Das gesamte moderne Antiquariat unterlegt demnach der Buchpreisbindung, solange der Titel nicht verramscht wurde oder der Zustand lausig ist, und ist damit unverkäuflich.
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Beschrei das nicht zu laut :D sonst kriegt es noch irgendein Anwalt mit und läßt sofort jede Menge Mahnschreiben verfassen
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Jetzt mal zum Inhalt des Zitats aus Beitrag 62.
Ich kenne beide Comichändler recht gut. Der eine hat eine riesen Sammlung von Privat gekauft. Alle Artikel wurden also offiziell schon mal verkauft und versteuert. Er kauft also Comicantiquariat an. Wenn er nun diese Sammlung möglichst schnell über den ComicMarkltplatz verkaufen möchte und dabei ganze Serien zu günstigsten Preisen im Zustand Z 0 oder Z 0-1 anbietet, dann darf dieser Händler den Preis dafür verlangen, den er dafür haben will. Das hat doch mMn mit der Buchpreisbindung nichts mehr zu tun. Im ComicMarktplatz steht Neuware für echte, bisher noch nicht verkaufte Artikel und darf nur von Händlern angeboten werden. Diese Angebote unterliegen in der Regel der Buchpreisbindung und dürfen im Preis weder verbilligt, noch verteuert angeboten werden. Was auf anderen Marktplätzen im Netz passiert, kann ich nicht steuern. Im ComicMarktplatz wird aber nach unseren Regeln gehandelt. Wer sich daran nicht hält, der kann sich dann einen anderen Verkaufsplatz suchen. Dem in dem Zitat angesprochenen Händler kann und will ich kein Fehlverhalten vorwerfen. Er verkauft nur Antiquariat und keine Neuware. Wer es besser weiss und belegen kann, warum er recht hat, der darf sich hier gerne melden. |
@underduck -
Ich bin der Meinung, dass Du Recht hast - Buchpreisbindung ist zwar nicht meine Spezialgebiet, ABER: § 3 Preisbindung Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher. Die Frage ist natürlich wieder, was gebraucht ist - das kann man nicht so sehen wie bei Taschentüchern, aber wenn das Buch "gelesen" ist, ist es "gebraucht" - was soll man sonst mit Büchern machen.... Juristischer Kniff für Ankauf von "neuwertigem" Antiquariat: Die Händler zahlen beim Kauf von privat keine USt. - Stattdessen unterliegen die Bücher beim Verkauf der Differenzbesteuerung. Steuerlich ist da also schon ein Unterschied! In Analogie dazu: Wenn Ihr also die "gebrauchten" neuwertigen Comics verkauft, dann gebt bitte einmal an: "Neuwertig", 1 x gelesen - Vergesst nicht, dass Ihr die Differenzbesteuerung nicht ausweisen könnt. Damit habt Ihr in der Beschreibung drin, dass die Comics gebraucht sind. Dann seid Ihr rechtlich etwas besser dran. Ansonsten meine ich, dass die Regeln des CMP absolut korrekt sind! Evt. sollte man zur Vereinfachung noch den Zusatz aufnehmen, dass unter "neuwertig" gebrauchte Comics zu verstehen sind.:floet: Ich hoffe, ich habe nichts vergessen, was zum Verständnis beiträgt. |
Habe ich eben vergessen:
Ich habe zuhause auch Comics, die noch eingeschweisst sind - da würde beim Verkauf natürlich das Problem bleiben...:heul: |
Was erwarte ich als einer von vielen Kunden im ComicMarktplatz?
Neuware ist Ware, die keine Vorbesitzer hatte, Neuware ist ganz genau genommen noch nicht mal eine Zustandsbeschreibung, sollte aber keine Mängel haben. Remittenden sind als solche gekennzeichnete Neuware (evtl. mit Mängeln). Ein genaue Zustandsangabe ist notwendig. Für gebrauchte Ware erwarte ich Zustandsangaben gemäß CMP-Richtlinien (Z0-1, ... Z4). Angaben wie neuwertig, TOP-Zustand, Dachbodenfund etc. helfen mir nicht weiter. |
Mit ging es auch nur um die "Nichtanwendbarkeit" der Buchpreisbindung.
Für den Zustand des Heftes kann ich auch nur mit Z... was anfangen. Einen "Dachbodenfund" hat bestimmt jeder schon mal gekauft:nonono: Aber sowas gibt es im CMP ja zum Glück nicht;) |
Ist das nur mißverständlich formuliert?
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Ich bin der Meinung, dass es einfach falsch ist - § 5 gestattet eine gesetzlich normierte Ausnahme für gebrauchte Bücher.
Wäre es im Sinne des Zitats gemeint hätte der Gesetzgeber formuliert: Das gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher, es sei denn, der Verkäufer ist Wiederverkäufer".... Dann müsste man noch definieren, was ein "Wiederverkäufer" ist...Macht doch gar keinen Sinn. Das Gesetz ist doch eindeutig. Hier der Link zu der Fassung, die ich zitiert habe:http://www.boersenverein-sasathue.de...uli%202006.pdf |
Zitat:
Schaut doch mal im Preisbindungsglossar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels rein. Ich denke, dass hilft weiter. |
Auch steuerlich wird eine gebrauchte Sache anders behandelt als eine neue - da kommt es auch nicht auf die Eigenschaft als "Wiederverkäufer" an.
Das war nur ein Beispiel dafür, dass auch im Steuerrecht differenziert wird. |
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Gruß |
Focus und Gala sind keine Bücher. Wieso sollte es da eine Buchpreisbindung geben?
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Gibt es auch nicht.
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Der aufgedruckte und allgemein als verbindlich angesehene Preis auf den Zeitungen und Zeitschriften spricht jedenfalls sehr dafür, dass man sich da einig ist.
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Im Übrigen kenne ich es von meinen Stammbuchhandlungen, daß Remittenden (überzählige Exemplare für alle Nichtfachleute) gekennzeichnet und entwertet werden:
Häufig wird die Titelseite oder die hintere Umschlagseite abgerissen, um billiges Weiterverscherbeln zu vermeiden ... |
Das nennt sich Titelkopfremission: http://de.wikipedia.org/wiki/Remission_%28Handel%29
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Wenn ich das so genannt hätte, wäre trotzdem eine Erklärung nötig gewesen, weil nicht alle (die hier mitlesen) mit dem Begriff sofort etwas hätten anfangen können.
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Es gibt auch körperlose Remission. Hat aber alles mit der Preisbindung nichts zu tun.
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Wegen meiner Anregung in # 67 möchte ich anmerken, dass bei einem großen und bekannten Internet-Anbieter bei den Comic-Angeboten beispielsweise die Angabe zu finden ist "gebraucht - wie neu" oder "gebraucht - akzeptabel".
Abgesehen davon, dass die Z-Angabe entscheidend für die Zustandsbeurteilung ist, sollte meiner Meinung jeder, der einen Titel, dessen Preisbindung nicht aufgehoben wurde, anbietet, auf folgendes achten: Um Abmahnungen zu entgehen, sollte wirklich (und ich meine das ernst) der Zusatz "gebraucht" angegeben werden. Z.B. bei der Zustandsbeschreibung: Zustand 1 Ein gebrauchtes, neuwertig wirkendes, nahezu fehlerfreies Heft, dass nur den einen oder anderen Kleinstfehler (z.B. kleiner Einriss im Millimeter-Bereich, Knick, angelaufene Klammern) besitzen darf. Diese dürfen aber nicht auf dem ersten Blick auffallen und den hervorragenden Gesamteindruck des Heftes stören. Entsprechend bei Z0 = "neues" u.s.w. |
Es ist doch ein Unterschied, ob ich privat ein ungelesenes Teil im Regal stehen habe oder beim Händler etwas neues im Regal steht, Basti. Alle bereits verkauften Artikel sind für mich automatisch gebraucht, auch wenn sie von einem Händler beim Kunden wieder angekauft werden.
In dem Augenblick, wo man ein Auto beim Händler mit Kaufvertrag kauft, ist das ja auch kein Neuwagen mehr. |
Da hast Du völlig Recht, aber nimm beispielsweise irgendjemanden, der jetzt Largo Winch 1 der Gesamtausgabe für 25.- € anbietet in Z1.
Da würde ggf. der Verleger auf die Idee kommen, mal eine Abmahnung abzuschicken (ist ja jetzt erstmal wurscht, ob berechtigt, oder nicht). Fakt ist, dass mindestens 489,45 € für die (eigene) anwaltliche Beratung berappen musst, wenn man die in Anspruch nimmt. Durch die Angabe "gebraucht" kommt erst keine Abmahnung (wenn der Verlag seriös recherchiert). Ist ja auch nur eine Anregung gewesen, da man häufiger nach Erscheinen neuer Bücher schon "verbilligte" Angebote gesehen hat und dann die Abmahngefahr steigt. Ich möchte bloß vermeiden, dass jemand in die Abmahnfalle reintappt. |
Warum sollte ich "irgendjemanden" nehmen? Das gilt doch wohl nur für Händler. Wenn ich als Privatmann ein z.B. doppelt gekauftes Buch wieder abstoßen will, kann ich das doch zu dem Preis tun, den ich bestimme, selbst wenn das Teil noch Z0 ist; oder liege ich da falsch?
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Ja, kannst Du.
Was das große Auktionshaus betrifft: Da muss man nicht unbedingt "gebraucht" auch noch in die Beschreibung schreiben, da es ja eh schon ein übergeordnetes Feld gibt, wo man sich beim Einstellen sowieso stets zwischen "neu" und "gebraucht" entscheiden muss. Das ist dann doch eigentlich deutlich und klar genug. |
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Und zum anderen geht es natürlich um die Händler, aber auch wenn ich keiner bin, darf ich doch mal Tipps geben, oder?? Zitat:
Das meinte ich nicht, sondern die Seite mit dem großen "A" und dem kleinen "m" |
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Jeder private Verkäufer kann etwas als"neu" deklarieren - was dann heißt, es ist gar nicht neu, sondern es sieht nur so aus, oder er hat es im Comicladen geklaut, oder es ist einfach ein neuer Titel.
Wenn ein Händler eines unsere Bücher unter LVP anbietet und dann "neu" dazu schreibt, kriege ich spitze Ohren. Dann bin ich eigentlich gefordert, ihn darauf hinzuweisen, dass das nicht in Ordnung ist. Um jemanden richtig abzumahnen, müsste schon eine ganze Menge mehr passieren, was mich angeht, jedenfalls. eck:floet:rt |
Das finde ich eine sehr gute und gelassene Einstellung - Respekt:top:
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Wie ist das eigentlich mit den Comicausgaben von Aldi-Süd vom Januar 2011?
Hier gab es das Thema im CGN: http://www.sammlerforen.net/showthread.php?t=29541 Befinden sich diese Artikel noch in der Buchpreisbindung? Die Aktion wurde ja am 02.03.2011 beendet. Da die Restbestände nicht beim Verlag angeboten werden, müssen sie wohl vernichtet worden sein. |
Es gibt keine automatische Aufhebung der Buchpreisbindung, sie muss vom herausgebenden Verlag aufgehoben werden (passiert oft im Börsenblatt, damit die Buchhändler informiert sind) und hat nichts mit Ausverkauf oder Ähnlichem zu tun.
Es ist mir allerdings kein Fall bekannt, dass bei einer Kleinauflage, die schon bei Veröffentlichtlichung quasi ausverkauft ist, eine Preiserhöhung juristisch verfolgt wird. |
"Vorauflage"
Zitat:
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In diesem Thema möchte ich gerne auf einen aktuellen Beitrag von mir zur Stuttgarter Börse vom letzten Samstag hinweisen.
Es wäre mir recht, wenn das Thema Buchpreisbindung auf Börsen hier in diesem Thema mal zur Sprache kommt. |
Gibt es eigentlich einen "Verband", zu dem sich die Comichändler zusammengeschlossen haben (ähnlich wie die Buchhandelsverbände) oder sind das alles Einzelkämpfer?
Mit einem Verband könnte man ggf. Seitens der Händler geschlossener agieren. Ich denke aber eher "alles Einzelkämpfer" Als "Privater" ist mir auf Messen das auch aufgefallen (meist so 2.- € Nachlass als "Messepreis"), aber wenn Stapelweise Neuerscheinungen mit deutlicher Werbung "Messepreis: xxx.-€" herumliegen und niemand von den anderen Ständen etwas macht, nimmt man als Kunde das auch als "üblich" wahr (und über die Buchpreisbindung denkt man dann auch nicht nach). Was Deine Kunden mit der vorbestellten Ware gemacht haben, ist natürlich eine Sauerei! Ich habe auch schon einmal etwas für eine Messe vorbestellt, wäre aber nie auf die Idee gekommen, dann noch nach einem Rabatt zu fragen (schließlich sucht der Händler mir meinen individuellen Stapel zusammen, passt drauf auf und ist angeschmiert, wenn der Stapel nicht abgeholt wird) Ich denke, wenn die Händler dem einen Riegel vorschieben möchten, hilft nur eines: Die Verlage informieren. |
Ich denke, die Messehändler werden sich auf diese Ausnahme berufen:
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Ich meine, dass sich das bspw. auf Parkgebühren bezieht
http://www.berlinerbuchhandel.de/six...n_Buechern.pdf Beispiel: Parkhaus Galerie - Buchhändler gibt Parkgutschein Gutscheinsysteme sind grundätzlich auch möglich, allerdings nur eng begrenzt: http://www.berlinerbuchhandel.de/six...ngssysteme.pdf Ansonsten meine ich, dass es erlaubte "Messepreise" für Endkunden nicht gibt. Zu den Ausnahmen: siehe erster Link |
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