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Moderne_Zeiten 03.12.2009 05:35

Wer ist haftbar?
 
Guten Morgen,

folgendes unangenehmes Problem - ich verkaufte über den Marktplatz etliche 60iger Jahre MMs im Zustand 0/0-1. Nach etwa anderthalb Wochen meldet sich der Käufer telefonisch und erzählt mir, das von den 17 Heften 3 aus Gründen wie Stockflecken und einem Knick auf der Rückseite nicht den Anforderungen genügen, die anderen Hefte wären perfekt, aber ja leider alle stark angestossen. Da es nicht alle Hefte beträfe, könne man ja einen Transportschaden wohl ausschliessen, ob sie denn beim Verpacken runtergefallen wären? Was sie natürlich nicht sind. Womit die Situation für mich die ist, dass er mir unverkäufliche Hefte zurückschickt, die ich ihm erstatten soll. Meine Tophefte sind Altpapier, er ist raus aus der Nummer.
Die einzige Erklärung ausser einem Transportschaden (er sagt, die Verpackung sei noch völlig in Ordnung, er schicke sie mit zurück - kann man also wohl wirklich ausschliessen) wäre, dass sie ihm vom Tisch gerutscht sind. Wer von uns muß denn jetzt dem anderen beweisen, dass er der Verursacher der Schäden ist? Ist der Händler wieder einmal der Dumme?

die erste 03.12.2009 07:34

Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben :weissnix: Vermutlich sieht es jetzt auf Händlerseite eher düster aus, was die Beschädigungen anbelangt.

Aber vielleicht kann hier jemand Verbindliches zu schreiben?

Detlef Lorenz 03.12.2009 08:19

Zitat:

Zitat von die erste (Beitrag 289244)
Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben

So sieht das aus, und nicht nur das, der Händler ist ja sogar verpflichtet in seinen AGB darauf hinzuweisen.

mschweiz 03.12.2009 08:50

Vielleicht sind es nicht mehr dieselben Hefte?

underduck 03.12.2009 10:40

Moderne_Zeiten hatte mich gestern befragt und mir auch den Namen des Käufers genannt. Es handelt sich dabei nicht um die bekannten Schwarzen Schafe wie W.U. oder M.P. (Namen werden hier aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich genannt), sondern um einen seriösen Sammler, der wohl auch schon mal Einzelhefte für 1000 Euro im CMP bestellt, bezahlt und behalten hat.

Aaricia 03.12.2009 10:49

Was aber nichts über die Seriösität und über diesen Sachverhalt aussagt.
Hierzu wird wohl nur ein Anwalt, welcher sich in diesem Rechtsbereich auskennt, wirklich was sagen können.

Scheuch 03.12.2009 11:02

Das ist die Frage ... wer muss beweisen, wann die Hefte wie ausgesehen habe ...

ohne für irgendjemanden Partei zu ergreifen: auch meine Zustandbeurteilung weicht manchmal von der meiner Handelspartner ab, da bleibt dann nur eine Rückabwicklung oder man wird sich anderweitig einig

das Risiko, dass die Hefte beschädigt werden können, trägt vermutlich der Verkäufer

den schlimmsten Fall, jemand schickt gelesene oder ausgetauschte Hefte zurück, klammere ich mal aus, das ist Betrug - vermutlich muss aber hier der Geschädigte seinen Schaden beweisen

die erste 03.12.2009 12:09

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann hier online vermutlich niemand erteilen, doch gebe ich zu bedenken, dass auch bei sehr sorgfältiger Verpackung mal was beschädigt werden kann.
Wenn die Hefte nur eine Hauch zu viel Spiel im Karton haben, kann das bei dem liebevollen Umgang bei der Post schon zu merklichen Schäden führen.

Ich vermute also - Ware zurück - Geld zurück!

bernd73434 03.12.2009 17:10

n'paar Tips/Fragen hätte ich hierzu :

hast du noch scans/Bilder der Hefte VOR dem Versand gespeichert, die zeigen in welcher Erhaltung die Hefte waren ?

ein Zeuge(Mitarbeiter) wäre auch nicht schlecht, der ausser Dir gesehen hat, dass es sich beim Verpacken und Versenden um die beschriebenen TOP-Hefte handelte.

es ist zwar richtig, dass der Kunde ein Widerrufsrecht hat und vom Vertrag durch Rücksendung der Ware zurücktreten kann
aber
hat Dir der Kunde wenigstens scans/Bilder zugesandt/gemailt um den Schaden zu dokumentieren ?

...bloss ein schriftlicher Hinweis, dass die Hefte seiner Meinung nach schon vorher angestossen waren, muss nicht unbedingt ausreichend sein,
denn wenn die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden kann, muss insoweit ggf. Wertersatz von ihm geleistet werden.
Allerdings muss dann nachgewiesen werden, dass den Verkäufer/Versender kein Verschulden trifft.

Dies - das betone ich ausdrücklich - ist keine rechtliche Beratung, aber ein bisschen im Widerrufsrecht zu blättern kann hilfreich sein .....

Servalan 03.12.2009 17:32

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 289241)
Stockflecken

In den paar Tagen des Versands können die ja nicht entstanden sein. Da wäre die Frage: Wußtest Du, ob die schon vorher da waren? In dieser Hinsicht schließe ich mich bernd73434 an: Ein Foto als Beleg des Zustandes vor dem Versand wäre ratsam, um Mißverständnisse zu vermeiden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stockfleck

bernd73434 03.12.2009 18:02

'ne kleine Nachfrage an servalan:
was soll denn der belehrende wiki-Hinweis bzgl. Stockflecken ?
Glaubst Du wirklich es gibt einen einzigen Comicsammler, der NICHT weiss was das ist ?:nonono:

underduck 03.12.2009 18:07

Sorry Bernd, bewerte das bitte nicht falsch.

Die gute Servalan ist sicherlich keine Oberschullehrerin! :zwinker:

Moderne_Zeiten 03.12.2009 21:47

Die Stockflecken sind nicht mein Problem, die Hefte kann er natürlich zurückgeben. Es geht ausschließlich um Hefte, die jetzt schlechter aussehen, als vorher. Und ja, dafür gibt es einen Zeugen. Nein, es gibt leider keine Fotos. Würde für mich aber auch keinen Unterschied machen, ich könnte mit hinreichender krimineller Energie jederzeit einwandfreie Hefte fotografieren und so Camouflage betreiben. Der Käufer ist da professioneller, hat welche gemacht. Aber wie aussagekräftig sind Fotos von kaputten Heften? Ich bezweifele ja nicht, das sie jetzt gestaucht sind. Die Frage ist ausschließlich, warum sind sie das und wer muß die Verantwortung dafür übernehmen. Mein Anwalt meint, ich solle ihn klagen lassen, bei einem Strteitwert von 360 Euro würden das keine hohen Anwaltkosten. Aber ich hätte schon besser eine gewerbliche Haftpflicht, die ich aber nicht habe. Wäre sicher eine No-Win- Situation, dafür ganz viel Ärger. Hat das schon mal jemand durchexerziert?

Batman 03.12.2009 22:55

Nimm die Hefte zurück und vergiß das ganze. Ist den ganzen Ärger einfach nicht wert, schon garnicht deshalb zu klagen.

Meine Meinung.

Batman :asthanos:

batmichi 03.12.2009 23:35

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 289435)
Aber ich hätte schon besser eine gewerbliche Haftpflicht, die ich aber nicht habe.

Ich glaube sowas wird doch gar nicht verischert.. aber ich kann mich da auch täuschen.

die erste 04.12.2009 07:17

Zitat:

Zitat von Batman (Beitrag 289458)
Nimm die Hefte zurück und vergiß das ganze. Ist den ganzen Ärger einfach nicht wert, schon garnicht deshalb zu klagen.

Meine Meinung.

Batman :asthanos:

Sehe ich absolut auch so - zurücknehmen und den Fall vergessen!

Moderne_Zeiten 04.12.2009 08:02

Dem steht mein überdimensionierter Sinn für Gerechtigkeit entgegen. Ich unterhielt mich gestern mit jemandem, der nicht mehr auf Ebay anbietet, weil es ihn verrückt macht, wie oft er einwandfreuiie CDs und DVDs zurück bekommt, mal gerade überspielt, schon zurück.
Mein Fall liegt anders und sollte meinem Kunden wirklich etwas mit den Heften passiert sein, so macht es ihm das Internetrecht zu leicht, die Verantwortung dafür weiterzureichen. Und mir bleibt dann nicht mehr zu tun, als einen Blog mit meinem Unverständnis und Ärger vollzusülzen? Das ist mir zuwenig

bernd73434 04.12.2009 09:51

Gerechtigkeitsempfinden in allen Ehren,
aber der Aufwand den Du anstrebst muss im Verhältnis zum Erfolg stehen.

Ich dachte eigentlich auch, dass es sich bei dem Schaden um eine große Summe handelt, die durchfechtenswert wäre,
aber bei insg. 360 EU,
die sich auch noch aufsplitten in stockfleckige Sachen, die Du eh' zurücknehmen müsstest (geschätzt 60 EU), und die angestossenen Hefte(geschätzter jetziger Verkaufswert 50% des ursprünglichen 150 EU),
bleibt ein Schaden von ca. 100 bis 150 EU,
lohnt der Aufwand und Ärger einer gerichtlichen "Klärung" (wenn es denn eine werden wird) und dem zu erwartenden Erfolg in keiner Weise.

Nimm' die Hefte zurück,:grumpy:
trink einen Beruhigungstee,:bier:
stufe die Hefte auf den nun vorhandenen Zustand runter:heul:
ärger' Dich (zu Recht !) noch 1-2 Tage :schorsc2:
und verbuche es dann unter "ausser Spesen nichts gewesen".:weissnix:

die erste 04.12.2009 10:59

Zitat:

Zitat von underduck (Beitrag 289356)
Sorry Bernd, bewerte das bitte nicht falsch.

Die gute Servalan ist sicherlich keine Oberschullehrerin! :zwinker:

Ich frage mich aber trotzdem, warum uns hier Stockflecken erläutert werden, mal ganz unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird.
War gewiss gut gemeint, aber............:floet::floet:

die erste 04.12.2009 11:01

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 289487)
Dem steht mein überdimensionierter Sinn für Gerechtigkeit entgegen.

Solltest Du Dir das nicht noch überlegen - denn sonst steht Dir ein überdimensionierter Kampf gegen Windmühlenflügel bevor.

underduck 04.12.2009 12:36

Zitat:

Zitat von die erste (Beitrag 289517)
Ich frage mich aber trotzdem, warum uns hier Stockflecken erläutert werden, mal ganz unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird.
War gewiss gut gemeint, aber............:floet::floet:

Hier im CMP-Forum lesen ja auch immer wieder Neueinsteiger mit, da dieses Forum vom CMP direkt verlinkt wird.
Ganz verkehrt ist das dann hier halt auch nicht. :floet::floet::floet:

die erste 04.12.2009 12:43

Nunja - Neueinsteiger im CMF sind ja nicht gleichbedeutend mit Neueinsteigern im Sammlerbereich... (ohne Flötentöne) ;)

Big Supie 04.12.2009 19:00

Zitat:

Zitat von batmichi (Beitrag 289468)
Ich glaube sowas wird doch gar nicht verischert.. aber ich kann mich da auch täuschen.

Stimmt. Eine Haftpflichtsache wird das erst, wenn er schuldhaft einen Personen- oder Sachschaden verursacht hat.

:supes:

ComicGuide 04.12.2009 19:35

Unternehmerisches Risiko läßt sich leider nicht versichern... :nonono:

G.Nem. 04.12.2009 21:24

Mir kam grade so in den Sinn, dass derlei sicher mal auch bei uns dazu führen wird, dass wertvolle Hefte 0-1 Zustand nur noch (wie in den USA) zertifiziert und in Plexiglas versiegelt zu erwerben sind. Eben reine Prestige- und/oder Spekulationsobjekte.

albert-enzian 05.12.2009 12:49

Zitat:

Zitat von ComicGuide (Beitrag 289605)
Unternehmerisches Risiko läßt sich leider nicht versichern... :nonono:

In dem Falle fehlt schlicht und ergreifend eine guten Firmen-Rechtschutzversicherung. Mit Haftpflichtschaden hat das ganze nichts zu tun. :zwinker:

Servalan 05.12.2009 13:15

Zum Thema Stockflecken
 
Gerade bei einem Thema wie der Haftung erwarte ich, daß es hier eine Menge Augen gibt, die Leuten gehören, die einfach mal aus Interesse mitlesen, d.h. in erster Linie Gäste. Mir ging es dabei um die Trennung der Mangel in Versandschäden und Lagerungsschäden.
bernd73434 ist ja nachher konkret darauf eingegangen, allerdings habe ich nicht gewagt, Summen zu nennen, weil die meine Kompetenz übersteigen.

Solche Details des Alltagswissens wurden mir in meiner Schule nicht beigebracht, und ich bezweifle, daß sich in der Hinsicht stark etwas geändert hat. Zu Schulzeiten hätte ich sowas nämlich auch gern gewußt; mein erstes vernünftiges Lexikon bekam aber weit vor Wikipedia-Zeiten erst zu meiner Konfirmation.

Big Supie 05.12.2009 16:55

Zitat:

Zitat von albert-enzian (Beitrag 289682)
In dem Falle fehlt schlicht und ergreifend eine guten Firmen-Rechtschutzversicherung. Mit Haftpflichtschaden hat das ganze nichts zu tun. :zwinker:


Da es sich dabei aber um einen Kaufvertrag handelt, und es derzeit nur sehr wenige bis kaum welche Versicherer gibt, die Vertrags-Rechtsschutz für Gewerbetreibende anbieten, auch kein Rechtsschutz-Fall. Würde ich so adhoc meinen.


:supes:

elwood blues 07.12.2009 17:27

Weil es gerade so schön passt:

:da: Handel verlangt strengere Umtauschregeln

underduck 07.12.2009 22:17

Wer kauft denn seine neuen Winterreifen bei eBay? :gaga:

die erste 08.12.2009 03:53

Ich nicht (kein Auto = keine Reifen :zwinker:) - doch so extrem abwegig finde ich das nicht wirklich.

Man sollte doch zwischen ebay-Versteigerungen und den Festpreis-Shops unterscheiden. So habe ich z.B vor Jahren Waschmaschine und Wäschetrockner dort gekauft - alles läuft und läuft und läuft....
Für mich ist das online ein riesiges Warenhaus - was ich nicht zwingend sehen und anfassen muss, das kann auch da gekauft werden.
Nur bei Versteigerungen aus privater Hand, da habe ich auch Bedenken und lasse die Finger davon.

Aber ich entferne mich (mal wieder) vom Thema - sorry ;)

Moderne_Zeiten 14.12.2009 10:12

So, nun sind meine Hefte wieder da und siehe da - sie sind in dem Zustand, in dem ich sie auf die Reise schickte.
Der Käufer hat sie bestellt, mit seinen makellosen Heften verglichen, für nicht besser (oder schlechter) befunden und zurückgesandt. Das ist ein durch die Rechtslage gedeckter völlig normaler Bestellvorgang. Zurückgeben kann er, inzwischen durch die aktualisierte Rechtslage ja sogar in verschlechtertem Zustand. Galoppierender Wahnsinn. Vielleicht bestellt er alle Hefte, die bundesweit in Zustand 0-1 angeboten werden. Wenns ihm Spaß macht! Nur mir ist das nicht so spaßig. Hätte er angerufen, gesagt, dass er die Hefte zum Vergleich bestellen möchte, dann hätte ich die Möglichkeit gehabt, ja oder nein zu sagen. So hatte ich die nicht.

Lothar 14.12.2009 10:40

Na toll! Und du durftest für seinen Vergleich auch noch das Porto zahlen! :flop:

Ich finde es zwar okay, das Kunden auch im Internet gegen Abzocke geschützt werden ... aber man muss auch den fairen Anbieter gegen unzumutbare Kunden schützen.

Scheuch 14.12.2009 10:41

Was soll er denn machen, wenn die Zustandsangaben von Händlern seinen Ansprüchen nicht gerecht werden? Ist schon komisch wie weit die manchmal auseinanderliegen können.

Ich kenne nur einen einzigen Versandhändler bei dem ich bisher mit wirklich jeder Lieferung zufrieden war, manchmal spare ich mir das Reklamieren und manchmal auch nicht ...

Armin Kranz 14.12.2009 11:20

Letztendlich ist das Risiko (neben den Kosten) zu 100% auf den Händler abgewälzt :flop:

Scheuch 14.12.2009 11:32

und jetzt nochmal die andere Sichtweise:

ein Kunde bestellt und zahlt per Vorkasse, er geht also (ziemlich oft im Versandhandel) in Vorleistung, hin&wieder erhält er nun Ware, die nicht dem entspricht was er von einer bestimmten Zustandsangabe erwartet hat ...

entweder nimmt er das hin oder er reklamiert

im Fall der Reklamation, wurde bspw. dieser Kunde hier verdächtigt, Ware auszutauschen, die Entschuldigung für diese Unterstellung habe ich wohl überlesen

andere mir bekannte Fälle (anderer Anbieter) sind, dass man als Preisdrücker und ähnliches beschimpft wird

er schickt nun die Ware zurück und darf weiter auf sein Geld warten,

irgendwann kriegt er dann im Idealfall sein Geld inkl. aller ihm entstandenen Kosten wieder zurück

PS: Ich kenne die Hefte nicht, kann also nicht beurteilen, ob sie wirklich in Z0-1 waren. Meine Erfahrungen im Versandhandel (als Kunde von Comichändlern) sind jedoch die, dass Zustandsangaben leider kein Gütesiegel sind.

Aaricia 14.12.2009 11:57

Zitat:

Zitat von Armin Kranz (Beitrag 292335)
Letztendlich ist das Risiko (neben den Kosten) zu 100% auf den Händler abgewälzt :flop:

Einspruch...

Die Provoaktive Variante:

Der Käufer überweist - meistens - erst einmal Geld.

Zustand: Das Geld ist fürs erste weg und Ware ist noch nicht da.

Nun bekommt er vielleicht einmal Ware. Wenn die denn kommt, kann sich der Kunden von dem angegebenen Zustand überzeugen und ihn vergleichen.

Zustand: Geld ist weg, Ware ist da (so soll es sein ;-))

Wenn die Ware nicht kommt, geht das gerenne nach dem Geld los (Anwaltskosten im schlimmsten Falle).

Zustand: Geld ist weg, Ware ist nicht da

Ist der Zustand nicht korrekt, geht die Verhandlung über die Rückname los. Um sein Geld zurück zu erhalten, muss der Kunde erst einmal die Ware wieder versenden.

Zustand: Geld ist weg, Ware ist wieder weg. Versandkosten kamen für den Kunden dazu

Verkäufer erstattet nun das Geld zurück (oftmals ohne die entstandenen Versandkosten für den Käufer).

Zustand: Geld ist wieder da, aber weniger als vorher.

Verdient hat nur das Versandinstitut ;-)


Alles in allem tragen hier doch beide das Risiko. Im Bereich der Comics sind die Zustandsbeschreibungen leicht unterschiedlich (Katalog, CMP). Es gibt keine definitive Festlegung und für deinen einen ist es Z1 und für den anderen Z2 und dies ohne die Zustandsbeschreibungen zu ignorieren. Die sind in vielen Punkten nun einmal Auslegungssache.

Vielleicht könnte eine Gradierung nach der amerikanischen Beschreibung von 1-10 helfen. Aber das ist nur eine Vermutung

Lothar 14.12.2009 12:08

Liebe Leute,

zunächst geht es mal bitte nur um diesen speziellen Fall von Moderne_Zeiten. Das es die brühmten Schwarze Schafe auch unter den Händlern gibt wissen wir alle!

Bitte diskutiert jetzt nicht in die volle Breite, sondern versetzt euch bitte nur mal in die Situation von Comichändler Moderne_Zeiten. DANKE!

Moderne_Zeiten 14.12.2009 14:54

Zitat:

Zitat von Scheuch (Beitrag 292337)

im Fall der Reklamation, wurde bspw. dieser Kunde hier verdächtigt, Ware auszutauschen, die Entschuldigung für diese Unterstellung habe ich wohl überlesen

.

Ich dachte nicht, mich hier bei einem nie genannten Kunden, einer also fitkionalen Figur, entschuldigen zu müssen. Er selbst wies auf den miserablen Zustand der Hefte telefonisch hin und schürte Ängste. Soll er sich dafür auch entschuldigen?
Natürlich weichen unsere Kriterien für sehr gut erhaltene Hefte voneinander ab. Aber es geht mir nicht in den Kopf, dass ungelesene (!!!) Hefte nicht das Kriterium "sehr gut erhalten" erfüllen sollen. Ich kann so ein Heft gern mal Lothar zur Verfügung stellen. Aber was bringt es uns? Bei jedem Topheft findet jemand, der das versucht, einen kleinen Makel. Und wenn er das eine makellose Exemplar sucht, dann fände ich es angemessen und nett, wenn er das auf Börsen versucht. So aber bitte nicht.

Scheuch 14.12.2009 15:11

Was soll Denn ein Kunde Deiner Meinung nach tun, wenn er von Dir Hefte erhält, die aus seiner Sicht schlechter sind als beschrieben?

---

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 292407)
Bei jedem Topheft findet jemand, der das versucht, einen kleinen Makel.

Deshalb gibt es Z0 auch nicht.

die erste 14.12.2009 15:31

Ich vermute, das Problem ist hier doch gar nicht zu lösen!
Einen rechtsverbindlichen Rat kann er hier nicht erhalten.
Es liegt jetzt in der Entscheidung des Verkäufers, ob er einen Anwalt aufsuchen möchte oder einen Haken hinter die ganze Geschichte macht.

Mick Baxter 14.12.2009 16:34

Zitat:

Zitat von Scheuch (Beitrag 292413)
Was soll Denn ein Kunde Deiner Meinung nach tun, wenn er von Dir Hefte erhält, die aus seiner Sicht schlechter sind als beschrieben?

Wenn ein Sammler Zustand 0 sucht, sollte er es zum Wohle der Händler nicht auf dem Postweg versuchen. Oder den jeweiligen Händler zumindest vorwarnen.
Andernfalls nutzt er eine gesetzliche Regelung aus, die für diesen Fall nicht gedacht ist.

Scheuch 14.12.2009 16:41

Diese Plattitüde beantwortet meine Frage nicht.

underduck 14.12.2009 17:29

Warum Plattitüde, Scheuch? Mick Baxter hat doch recht!

Sehr schöne Hefte nur zu Anschauungszwecken auf den Postweg zu senden finde ich okay. Der Anbieter sollte dabei aber schon wissen, daß die dem Poststress ausgesetzten Schmuckstücke nur zur Betrachtung verschickt werden.
Ich finde, solch eine Aktion ist ohne Absprache nicht tragbar!

Scheuch 14.12.2009 18:19

Und war es denn so?

Ich lese hier von Z0-1 und dass der Käufer Stockflecken und Knicke und angeditschte Ecken monierte ...

sorry, aber wie Kunden hier als Betrüger, die Hefte austauschen wollen, verunglimpft werden und sie in einen Sack mit Raubkopierern gesteckt werden, gefällt mir gar nicht
und das das anonym geschieht macht das auch nicht besser.

underduck 14.12.2009 18:34

Sorry, Scheuch, jetzt nimm dich mal bitte ein Stück zurück und senk den Blutdruck!

Ausser dir spricht hier doch keiner in solch einem Ton! :flop:

Was bezweckst du damit? :weissnix:

user06 14.12.2009 19:45

Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 292407)
Aber es geht mir nicht in den Kopf, dass ungelesene (!!!) Hefte nicht das Kriterium "sehr gut erhalten" erfüllen sollen.

Auf mein neues Simpsons Heft hatte ich kürzlich beim Auspacken aus der Tüte des Händler versehentlich Kaffee geschüttet. Danach war es zwar ungelesen, aber nicht mehr "sehr gut erhalten"...;) Deine ungelesenen Hefte hatten Stockflecken, Knicke und angestossene Ecken.

Ich unterstelle dem ungenannten Kunden, daß er sich nicht einfach mal ein paar schöne Hefte zum Bestaunen nach Hause hat liefern lassen, sondern eine echte Kaufabsicht dahinter stand. Daß er für den stolzen Preis dann auch sehr kritisch ist, finde ich verständlich. Gerade die "TOP-Zustand" Sammler gehen ja teilweise mit der Lupe `ran. Das wissen Händler die auf solche Hefte spezialisiert sind auch

Ich finde das Verhalten des Kunden in keiner Weise kritikwürdig. Sowas gehört zum Unternehmensrisiko jedes Versandhändlers.

Eldorado 14.12.2009 20:25

Ich würde da auch mal eine gewisse Gelassenheit empfehlen.

Der Kunde ärgert sich aus seiner Sicht zu Recht, weil das eben keine TOP-Hefte waren wie in der Auktion beschrieben. Sein Verhalten mit der direkten Beschwerde beim Verkäufer deutet jedenfalls darauf hin, dass er tatsächlich enttäuscht war und hier eher nicht die Schiene "einfach mal schicken lassen und dann mal weiter schauen" fahren wollte.

Und klar, auch für mich als Händler ist sowas ärgerlich. Kostet Zeit und Nerven und das schon sicher gehabte Geschäft ist geplatzt. Ist mir auch schon passiert, aber wie oft denn?
Vielleicht 1-2 mal im Jahr, im Vergleich zu hunderten Auktionen die problemlos verlaufen.
Man reibt sich ja naturgemäß gerne an Dingen, bei denen man ganz anderer Meinung ist und sich ungerecht behandelt fühlt.

Aber so wie ich das verstanden, ist das auch für "Moderne Zeiten" ein besonderer Fall gewesen und so lange sowas eben nicht ständig vorkommt sollte man mit dieser "Ausfallquote" leben können.
Und solch schwierige oder anstrengende Kunden eben dann zur Not für die eigenen Auktionen sperren
(und wer "anstrengend" ist entscheidet dann ja jeder für sich selbst. Ich setze Leute ja schon für viel weniger auf meine "Liste gesperrter Bieter", die im Laufe von 10 Jahren ein beträchtliches Ausmaß angenommen hat. Da reicht manchmal schon eine blöde oder dreiste Frage und ich verzichte umgehend auf diese potentiellen Blutdruck-Erhöher :D ).

user06 14.12.2009 20:41

Zitat:

Zitat von ELDORADO (Beitrag 292471)
...Und klar, auch für mich als Händler ist sowas ärgerlich. Kostet Zeit und Nerven und das schon sicher gehabte Geschäft ist geplatzt.

Auf Käuferseite ja genauso:
Bestellen, bezahlen, enttäuscht begutachten, mit Händler telefonieren, wieder sorgfältig verpacken, zum Postamt bringen... macht weniger Spass als die gewünschten Top-Hefte zu kriegen.

Ich zitiere mal aus dem ersten Beitrag des Thread Erstellers:

...ich verkaufte über den Marktplatz etliche 60iger Jahre MMs im Zustand 0/0-1...

Bei so einem angegebenen Erhaltungszustand gibt es eigentlich ja nicht viel Raum für Mängel wie Stockflecken etc.:kratz:
Ich vermute: Auch wenn der Käufer sich hier nicht äußert, hätte er wohl mehr Grund sich zu beklagen als der Händler.

Maxithecat 14.12.2009 20:47

Da hier weder der Händler sich zu Stockflecken geäußert hat (obwohl sie lt seiner Aussage, im SELBEN Zustand zurück gekommen sind, wie geliefert!), noch sich der Käufer hier gemeldet hat, sind alle weiteren Antworten nur Spekulationen nach dem Motto "Was wäre, wenn..?".

Ich denke, wir sollten diesen Thread schließen, da ja wohl nix neues bekannt werden wird. ;)

Moderne_Zeiten 15.12.2009 09:13

Ich bitte darum, denn wer diesen Blog liest, kommt nun wohl mit der Meinung davon, ich würde gezielt schlechterhaltene Hefte an Kunden schicken. Demnächst meldet sich hier noch der nächste enttäuschte Kunde und wir errichten eine Schandmauer.
Underduck bestand auf der Anonymität des Kunden und er hat damit auch völlig recht. Dass ich mich hier öffentlich mache, sollte allerdings mir zu Gute gehalten werden, nicht zum öffentlichen Abwatschen genutzt werden. Es wäre schön gewesen, wenn Kunden und Händler über Wege diskutiert hätten, wie man Vertrauenskrisen umschifft oder gar vermeidet. Aber da ist wohl im Laufe der Jahre schon zu viel Porzellan zerschlagen worden.

die erste 15.12.2009 13:24

Na - gab es denn nicht etliche gutgemeinte Ratschläge? Eine Patentlösung für diesen speziellen Fall kann doch wirklich niemand aus dem Hut zaubern.

underduck 15.12.2009 14:17

[klugscheißmodus]
Zitat:

Zitat von Moderne_Zeiten (Beitrag 292662)
Ich bitte darum, denn wer diesen Blog liest, kommt nun wohl mit der Meinung davon, ....

Wenn schon Blog, dann dieses Blog.

Hier handelt es sich aber nicht um ein Blog (Web-log also Web-Tagebuch), sondern um ein Thema im CGN-Internetforum. :zwinker:[/klugscheißmodus]

Martin 15.12.2009 22:30

klugscheiß denn wer dieses blog liest klingt ziemlich bescheuert wer diesen blog liest klingt besser

underduck 15.12.2009 23:03

Toll: erst zum penetranten kleinschreiber werden und dann auch noch die deutsche Sprache verspotten ... :D

Ein paar Regeln sollte man schon noch beachten. Egal, ob sich das bescheuert anhört. :lehrer:

zwergpinguin 15.12.2009 23:51

lt. Duden
Blọg, das, auch: der; -s, -s [engl. blog, gek. aus: weblog, Weblog] (EDV Jargon): Weblog.

underduck 15.12.2009 23:55

... wir sollten schnell zum Thema zurückfinden. Sonst werde ich hier wegblocken. :zwinker::grins:

tommy08 31.03.2010 10:20

ich denke wenn man gebrauchte Sachn verkauft, gibt es kein Rückgaberecht. Ansonsten geht die Haftung mit der Abgabe an das Transportunternehemen weiter. Nur bei der Post und einer Büchersendung ist das nicht nachweisbar. Immer Kulant regeln, es lohnt sich bei kleinen Beträgen nie zu streiten, auch nicht vor Gericht


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