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Hinnerk 05.04.2011 20:55

Focus und Gala sind keine Bücher. Wieso sollte es da eine Buchpreisbindung geben?

Mick Baxter 05.04.2011 22:39

Gibt es auch nicht.

Zitat:

Preisbindung für Zeitschriften

Seit Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes ist die Preisbindung für Bücher in Deutschland nicht mehr durch vertragliche Vereinbarungen geregelt, sondern durch das Gesetz. Der Sammelrevers ist jedoch nicht außer Kraft getreten, da die Zeitschriftenpreisbindung gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben ist, durch § 30 des Kartellgesetzes jedoch erlaubt wird. Wer als Verlag die Preise binden will, der muss nach wie vor die Händler durch Verträge binden. Dem dient der von den Preisbindungstreuhändern organisierte Sammelrevers. Dieser Revers verpflichtet diejenigen Buchhändler, die ihn unterzeichnen, zur Einhaltung der Preisbindung von Zeitschriften.
http://www.preisbindungsgesetz.de/co...tschriften.htm
Aber vermutlich sind alle größeren Buchhandelsketten vertraglich gebunden, denn sonst hätte man längst etwas von einem Preiskampf gehört. Das gilt aber sicher nicht für Flohmärkte.

Eldorado 05.04.2011 22:54

Der aufgedruckte und allgemein als verbindlich angesehene Preis auf den Zeitungen und Zeitschriften spricht jedenfalls sehr dafür, dass man sich da einig ist.

Servalan 05.04.2011 23:03

Im Übrigen kenne ich es von meinen Stammbuchhandlungen, daß Remittenden (überzählige Exemplare für alle Nichtfachleute) gekennzeichnet und entwertet werden:
Häufig wird die Titelseite oder die hintere Umschlagseite abgerissen, um billiges Weiterverscherbeln zu vermeiden ...

Hinnerk 05.04.2011 23:11

Das nennt sich Titelkopfremission: http://de.wikipedia.org/wiki/Remission_%28Handel%29

Servalan 07.04.2011 23:12

Wenn ich das so genannt hätte, wäre trotzdem eine Erklärung nötig gewesen, weil nicht alle (die hier mitlesen) mit dem Begriff sofort etwas hätten anfangen können.

Mick Baxter 08.04.2011 01:44

Es gibt auch körperlose Remission. Hat aber alles mit der Preisbindung nichts zu tun.

74basti 15.04.2011 13:02

Wegen meiner Anregung in # 67 möchte ich anmerken, dass bei einem großen und bekannten Internet-Anbieter bei den Comic-Angeboten beispielsweise die Angabe zu finden ist "gebraucht - wie neu" oder "gebraucht - akzeptabel".

Abgesehen davon, dass die Z-Angabe entscheidend für die Zustandsbeurteilung ist, sollte meiner Meinung jeder, der einen Titel, dessen Preisbindung nicht aufgehoben wurde, anbietet, auf folgendes achten: Um Abmahnungen zu entgehen, sollte wirklich (und ich meine das ernst) der Zusatz "gebraucht" angegeben werden.

Z.B. bei der Zustandsbeschreibung:

Zustand 1
Ein gebrauchtes, neuwertig wirkendes, nahezu fehlerfreies Heft, dass nur den einen oder anderen Kleinstfehler (z.B. kleiner Einriss im Millimeter-Bereich, Knick, angelaufene Klammern) besitzen darf. Diese dürfen aber nicht auf dem ersten Blick auffallen und den hervorragenden Gesamteindruck des Heftes stören.

Entsprechend bei Z0 = "neues" u.s.w.

underduck 15.04.2011 15:17

Es ist doch ein Unterschied, ob ich privat ein ungelesenes Teil im Regal stehen habe oder beim Händler etwas neues im Regal steht, Basti. Alle bereits verkauften Artikel sind für mich automatisch gebraucht, auch wenn sie von einem Händler beim Kunden wieder angekauft werden.

In dem Augenblick, wo man ein Auto beim Händler mit Kaufvertrag kauft, ist das ja auch kein Neuwagen mehr.

74basti 15.04.2011 15:26

Da hast Du völlig Recht, aber nimm beispielsweise irgendjemanden, der jetzt Largo Winch 1 der Gesamtausgabe für 25.- € anbietet in Z1.

Da würde ggf. der Verleger auf die Idee kommen, mal eine Abmahnung abzuschicken (ist ja jetzt erstmal wurscht, ob berechtigt, oder nicht).

Fakt ist, dass mindestens 489,45 € für die (eigene) anwaltliche Beratung berappen musst, wenn man die in Anspruch nimmt.
Durch die Angabe "gebraucht" kommt erst keine Abmahnung (wenn der Verlag seriös recherchiert).

Ist ja auch nur eine Anregung gewesen, da man häufiger nach Erscheinen neuer Bücher schon "verbilligte" Angebote gesehen hat und dann die Abmahngefahr steigt.

Ich möchte bloß vermeiden, dass jemand in die Abmahnfalle reintappt.

Ringmeister 15.04.2011 16:57

Warum sollte ich "irgendjemanden" nehmen? Das gilt doch wohl nur für Händler. Wenn ich als Privatmann ein z.B. doppelt gekauftes Buch wieder abstoßen will, kann ich das doch zu dem Preis tun, den ich bestimme, selbst wenn das Teil noch Z0 ist; oder liege ich da falsch?

Eldorado 15.04.2011 17:08

Ja, kannst Du.

Was das große Auktionshaus betrifft:
Da muss man nicht unbedingt "gebraucht" auch noch in die Beschreibung schreiben,
da es ja eh schon ein übergeordnetes Feld gibt, wo man sich beim Einstellen sowieso stets zwischen "neu" und "gebraucht" entscheiden muss.
Das ist dann doch eigentlich deutlich und klar genug.

74basti 15.04.2011 18:14

Zitat:

Zitat von Ringmeister
(...) oder liege ich da falsch?
Nö, da liegst Du genau richtig, da das Buch ja gebraucht ist
Und zum anderen geht es natürlich um die Händler, aber auch wenn ich keiner bin, darf ich doch mal Tipps geben, oder??

Zitat:

Zitat von ELDORADO
(...)Was das große Auktionshaus betrifft:

Das meinte ich nicht, sondern die Seite mit dem großen "A" und dem kleinen "m"

Aaricia 15.04.2011 19:44

Zitat:

Zitat von Ringmeister (Beitrag 359549)
Warum sollte ich "irgendjemanden" nehmen? Das gilt doch wohl nur für Händler. Wenn ich als Privatmann ein z.B. doppelt gekauftes Buch wieder abstoßen will, kann ich das doch zu dem Preis tun, den ich bestimme, selbst wenn das Teil noch Z0 ist; oder liege ich da falsch?

Du darfst, wenn du es nicht als "Neu" deklarierst.

eck@rt 15.04.2011 23:19

Jeder private Verkäufer kann etwas als"neu" deklarieren - was dann heißt, es ist gar nicht neu, sondern es sieht nur so aus, oder er hat es im Comicladen geklaut, oder es ist einfach ein neuer Titel.

Wenn ein Händler eines unsere Bücher unter LVP anbietet und dann "neu" dazu schreibt, kriege ich spitze Ohren. Dann bin ich eigentlich gefordert, ihn darauf hinzuweisen, dass das nicht in Ordnung ist. Um jemanden richtig abzumahnen, müsste schon eine ganze Menge mehr passieren, was mich angeht, jedenfalls.

eck:floet:rt

74basti 15.04.2011 23:23

Das finde ich eine sehr gute und gelassene Einstellung - Respekt:top:

Aaricia 21.05.2011 12:31

Zitat:

Buchpreisbindung muss nicht jedem bekannt sein. Abmahngefahr bei Vorauflagen!
"Bücher bis zu 80% reduziert", warb Galeria Kaufhof in einem Prospekt. Der Rechtschreib-Duden sollte demnach statt 21,95 Euro* nur 10,- Euro, ein Marco-Polo-Reiseführer statt 8,95 Euro* nur 3,50 Euro kosten. Die alten Preise waren durchgestrichen und mit einem Sternchen versehen. Wer die Auflösung des Sternchen-Verweises suchte, fand die Erläuterung "* Gebundener Ladenpreis aufgehoben".

Bei beiden Büchern handelte es sich um eine Vorauflage, was aber nicht ausdrücklich gesagt wurde.

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs klagte dagegen vor dem Landgericht Köln, der Verband hielt den unterlassenen Hinweis auf die Vorauflage für irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Das Gericht stimmte dem zu: Bei Werken wie dem Duden oder einem Reiseführer sei die Aktualität für den Leser von Bedeutung. Wer ein Buch billiger anbietet und dabei verschweigt, dass es sich um eine ältere Vorauflage handelt, könne damit die Entscheidung beeinflussen, ob das Buch gekauft werde oder nicht.

Der Sternchenhinweis "gebundener Ladenpreis aufgehoben" gebe über die Aktualität des Buchs jedenfalls keine Auskunft. Galeria Kaufhof hatte argumentiert, dass dem Käufer die Buchpreisbindung bekannt sei und er daraus schon schließen könne, dass ein billigeres Buch nicht die aktuelle Auflage haben könne.

Dem folgte das Gericht aber aus zwei Gründen nicht: Zum einen hatte es "durchaus Zweifel" daran, dass dem Verbraucher die Buchpreisbindung bekannt sei. Und selbst wenn, müsste er aus der Preisreduzierung nicht automatisch auf eine Vorauflage schließen: Denn es gebe ja noch mehr Gründe für herabgesetzte Preise bei Büchern: Räumungsverkäufe oder Mängelexemplare seien exemplarisch in §§ 7 und 9 BuchPrG (Buchpreisbindungsgesetz) genannt.

Streitwert der Entscheidung war immerhin 5.000,- Euro.

Weisen Sie als Buchverkäufer also besser ihre Käufer darauf hin, wenn Sie Vorauflagen verkaufen. Zumindest bei Büchern, deren Aktualität wichtig ist, gehen Sie sonst das Risiko einer teuren Abmahnung ein.

Hingewiesen auf dieses Urteil des Landgerichts Köln Urteil vom 21.04.2011, Aktenzeichen: 31 O 594/10, hat der Kollege Solmecke mit seinem Beitrag "Vorsicht Kostenfalle", aus dem auch die Entscheidung im Volltext abgerufen werden kann.
Quelle: hier

underduck 21.05.2011 12:45

Wie ist das eigentlich mit den Comicausgaben von Aldi-Süd vom Januar 2011?

Hier gab es das Thema im CGN: http://www.sammlerforen.net/showthread.php?t=29541

Befinden sich diese Artikel noch in der Buchpreisbindung?

Die Aktion wurde ja am 02.03.2011 beendet. Da die Restbestände nicht beim Verlag angeboten werden, müssen sie wohl vernichtet worden sein.

Ringmeister 21.05.2011 13:22

Es gibt keine automatische Aufhebung der Buchpreisbindung, sie muss vom herausgebenden Verlag aufgehoben werden (passiert oft im Börsenblatt, damit die Buchhändler informiert sind) und hat nichts mit Ausverkauf oder Ähnlichem zu tun.

Es ist mir allerdings kein Fall bekannt, dass bei einer Kleinauflage, die schon bei Veröffentlichtlichung quasi ausverkauft ist, eine Preiserhöhung juristisch verfolgt wird.

Matthias 26.05.2011 11:37

"Vorauflage"
 
Zitat:

Zitat von Aaricia (Beitrag 363542)
Abmahngefahr bei Vorauflagen!

Was soll eigentlich dieser komische Ausdruck "Vorauflage"? Darunter hatte ich mir beim anfänglichen Lesen so was wie "Vorabdruck" gedacht, aber das gibt's ja imho nur in Zeitschriften. Erschließt sich erst beim weiteren Lesen des Artikels, daß es sich um vorhergehende, also ältere Auflagen ein und desselben Titles handelt.

bernd73434 31.05.2011 17:04

In diesem Thema möchte ich gerne auf einen aktuellen Beitrag von mir zur Stuttgarter Börse vom letzten Samstag hinweisen.

Es wäre mir recht, wenn das Thema Buchpreisbindung auf Börsen hier in diesem Thema mal zur Sprache kommt.

74basti 31.05.2011 17:30

Gibt es eigentlich einen "Verband", zu dem sich die Comichändler zusammengeschlossen haben (ähnlich wie die Buchhandelsverbände) oder sind das alles Einzelkämpfer?
Mit einem Verband könnte man ggf. Seitens der Händler geschlossener agieren.
Ich denke aber eher "alles Einzelkämpfer"

Als "Privater" ist mir auf Messen das auch aufgefallen (meist so 2.- € Nachlass als "Messepreis"), aber wenn Stapelweise Neuerscheinungen mit deutlicher Werbung "Messepreis: xxx.-€" herumliegen und niemand von den anderen Ständen etwas macht, nimmt man als Kunde das auch als "üblich" wahr (und über die Buchpreisbindung denkt man dann auch nicht nach).

Was Deine Kunden mit der vorbestellten Ware gemacht haben, ist natürlich eine Sauerei! Ich habe auch schon einmal etwas für eine Messe vorbestellt, wäre aber nie auf die Idee gekommen, dann noch nach einem Rabatt zu fragen (schließlich sucht der Händler mir meinen individuellen Stapel zusammen, passt drauf auf und ist angeschmiert, wenn der Stapel nicht abgeholt wird)

Ich denke, wenn die Händler dem einen Riegel vorschieben möchten, hilft nur eines: Die Verlage informieren.

Hinnerk 31.05.2011 17:40

Ich denke, die Messehändler werden sich auf diese Ausnahme berufen:

Zitat:

§ 7 Ausnahmen
...
(4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches
...
2. geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt,
Um die Definition von "geringwertig" kann man dann wahrscheinlich bis nach Karlsruhe klagen.

74basti 31.05.2011 21:15

Ich meine, dass sich das bspw. auf Parkgebühren bezieht

http://www.berlinerbuchhandel.de/six...n_Buechern.pdf

Beispiel: Parkhaus Galerie - Buchhändler gibt Parkgutschein

Gutscheinsysteme sind grundätzlich auch möglich, allerdings nur eng begrenzt:
http://www.berlinerbuchhandel.de/six...ngssysteme.pdf

Ansonsten meine ich, dass es erlaubte "Messepreise" für Endkunden nicht gibt.

Zu den Ausnahmen: siehe erster Link

Hinnerk 31.05.2011 22:15

Zitat:

Zitat von 74basti (Beitrag 364731)

Zu den Ausnahmen: siehe erster Link

Diese Liste kenne ich und sie treibt jedesmal meinen Blutdrcuk nach oben: 10% für Militär und Kirche und 0% für Kindergärten! :schorsc2:


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