Ich bitte darum, denn wer diesen Blog liest, kommt nun wohl mit der Meinung davon, ich würde gezielt schlechterhaltene Hefte an Kunden schicken. Demnächst meldet sich hier noch der nächste enttäuschte Kunde und wir errichten eine Schandmauer.
Underduck bestand auf der Anonymität des Kunden und er hat damit auch völlig recht. Dass ich mich hier öffentlich mache, sollte allerdings mir zu Gute gehalten werden, nicht zum öffentlichen Abwatschen genutzt werden. Es wäre schön gewesen, wenn Kunden und Händler über Wege diskutiert hätten, wie man Vertrauenskrisen umschifft oder gar vermeidet. Aber da ist wohl im Laufe der Jahre schon zu viel Porzellan zerschlagen worden. |
Na - gab es denn nicht etliche gutgemeinte Ratschläge? Eine Patentlösung für diesen speziellen Fall kann doch wirklich niemand aus dem Hut zaubern.
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[klugscheißmodus]
Zitat:
Hier handelt es sich aber nicht um ein Blog (Web-log also Web-Tagebuch), sondern um ein Thema im CGN-Internetforum. :zwinker:[/klugscheißmodus] |
klugscheiß denn wer dieses blog liest klingt ziemlich bescheuert wer diesen blog liest klingt besser
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Toll: erst zum penetranten kleinschreiber werden und dann auch noch die deutsche Sprache verspotten ... :D
Ein paar Regeln sollte man schon noch beachten. Egal, ob sich das bescheuert anhört. :lehrer: |
lt. Duden
Blọg, das, auch: der; -s, -s [engl. blog, gek. aus: weblog, Weblog] (EDV Jargon): Weblog. |
... wir sollten schnell zum Thema zurückfinden. Sonst werde ich hier wegblocken. :zwinker::grins:
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ich denke wenn man gebrauchte Sachn verkauft, gibt es kein Rückgaberecht. Ansonsten geht die Haftung mit der Abgabe an das Transportunternehemen weiter. Nur bei der Post und einer Büchersendung ist das nicht nachweisbar. Immer Kulant regeln, es lohnt sich bei kleinen Beträgen nie zu streiten, auch nicht vor Gericht
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