Sammlerforen.net

Sammlerforen.net (https://www.sammlerforen.net/forum.php)
-   Die Sprechblase (https://www.sammlerforen.net/forumdisplay.php?f=96)
-   -   Das Grauen kam heute Nacht.................. (https://www.sammlerforen.net/showthread.php?t=35097)

user06 05.04.2014 21:32

Ich würde lieber das Bild sehen, dass der Marvelianer im ersten Beitrag einfügen wollte. Und wissen wollen, was genau gestohlen wurde.

albert-enzian 07.04.2014 15:22

Zitat:

Zitat von zaktuell (Beitrag 467664)
Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. Also erklär mir mal einer, WARUM die Versicherung in den behaupteten Fallkonstellationen NICHT zahlt, wo ich denke, dass sie zahlen müsste. Bitte.

BEHAUPTEN kann ja jeder immer viel.

Das waren jetzt keine Behauptungen ins Blaue von mir, sondern Erfahrungswerte (am eigenen Leib und bei Mandanten) der letzten dreissig Jahre.

Schau, eine private Haftplicht ist in der Regel für kleines Geld zu haben. Selbst bei Personenschäden bis zu 5 Mio bekommst Du heute, je nach Versicherer, die Haftpflicht schon für einen Jahresbeitrag zwischen 80,00 und 120,00 Euro. Vergleich das mal mit einer Kfz-Haftpflicht.
Dafür ist aber alles mögliche vom Versicherungsschutz ausgenommen. Darunter in der Regel auch solche Fälle wie Wohnungspflege bei Urlaub. Hier unterstellt die Versicherung einfach ein höheres Risiko als bei einem Kaffeebesuch. Es ist leider ein sehr weit verbreiteter Irrglaube, daß die persönliche Haftplicht alles abdeckt, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde.

Mach Dir mal die Mühe, und lies die vielen Seiten der Auftragsbedingungen Deiner HV durch. Du wirst wahrscheinlich ziemlich geschockt sein, was da alles nicht abgedeckt ist. :glubsch:

Ist hat leider so, wie mir ein Versicherungsagent vor zig Jahren mal erklärt hat: "Eine Versicherung versichert am liebsten einen Ziegelstein gegen Feuer wenn er einen halben Meter unter Wasser liegt". :zwinker:
Nennt man dann "Risikominimierung". :D

Und meine Hausrat käme für Fremdschäden überhaupt nicht in Frage. Das ist eine reine Sachversicherung, die natürlich mit meinem Hausrat gekoppelt ist.

Noch kleines Beispiel über die "Zahlungswilligkeit" der Versicherer: Als ich mir vor etlichen Jahren Aquarien zulegte, hat mich zum Glück mein Versicherungsvertreter rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß ich das meiner Hausrat- und meiner Haftpflichtversicherung mitteile.
Meiner Hausrat, damit die Schäden in meiner Wohnung bei Wasseraustritt abgesichert sind und meiner Haftpflicht, damit die evt. Schäden in der Wohnung unter mir abgedeckt sind.
Natürlich hat das auch den Beitrag erhöht, da ein neues Risiko hinzu kam.

Natürlich kannst Du Deine persönliche HV auf alle möglichen Risiken ausweiten, aber dann zahlst Du dementsprechend mehr.

Die Firmen-Haftpflichtversicherungen bei meinen Mandanten bewegen sich, je nach Branche, zwischen 9.000,00 und 18.000,00 Euro Jahresbeiträgen.
Daraus kannst Du auch ein bißchen ermessen, was Du für Deinen Jahresbeitrag für einen Versicherungsschutz hast.

albert-enzian 07.04.2014 16:16

Zitat:

Zitat von zaktuell (Beitrag 467683)
Aus demselben Grund blöd, wie im vorigen Unterpunkt. Und weniger nachvollziehbar: Bin ich bei jemandem 'einfach nur' zu Besuch und schmeiss was um, zahlt die Versicherung. 'Besuch' ich ihn, um beim Regalaufbau zu helfen und schmeiss was um, zahlt sie nicht!? - Was ist, wenn ich jemandem helfe, anschliessend mit ihm Kaffee trinke und Kuchen esse, der 'Freundschaftsdienst' also quasi vorbei ist und ich 'nur noch' zu Besuch bin? Zahlt sie dann oder nicht? Was, wenns passiert, wenn ich zwar zum Freundschaftsdienst da bin, aber grade vom Dienst selbst ne Kaffee- oder Zigarettenpause mache, während der ich was umschmeisse?

Und genau das ist der "Kasus knacksus". :grins: Das meinte ich mit "Fallkonstellation". Je nachdem, wie man den Unfallhergang schildert, steht die Versicherung ein oder auch nicht.
Wenn Du erzählst, das Dir die Vase beim Blumengießen herunter gefallen ist, dann hast Du die A...karte gezogen. Du warst im Auftrag des Wohnungsinhabers tätig und damit greift Deine HV nicht.
Das ist genauso, wenn ich im Auftrag meines Chefs bei einem Mandant im Außendienst bin und dort eine Mingvase zerstöre. Da greift meine private HV nicht, da ich im Rahmen meines Arbeitsverhältnisses dort tätig war.
Gibst Du an, Du bist noch einmal in die Wohnung zurück, weil Du Deinen Regenschirm vergessen hast, dann zahlt Deine HV, denn dann warst Du "privat" noch einmal in der Wohnung. Ist zwar ein bißchen haarsträubend für das normale Rechtsempfinden, aber so ist das im Juristen- und Versicherungsdeutsch.
Es kommt wirklich immer auf den Einzelfall und den jeweils gültigen Vertragskonditionen der Haftpflichtversicherung an.

albert-enzian 07.04.2014 18:48

Noch ein kleines Beispiel aus jüngster Vergangenheit. Ein Kollege meldete seiner Haftpflicht, daß er das Smartphone eines Freundes geschrottet hatte. Er hatte es sich kurz ausgeliehen um seine Mutter anzurufen und dabei ist es ihm auf die Straße gefallen und zu Bruch gegangen.
Antwort der Versicherung in Kurzform: "Keine Übernahme des Schadens, da das Handy ihm zum Gebrauch überlassen wurde."
Hätte er angegeben das er gestolpert ist und dabei das Handy dem Freund aus der Hand geschlagen hat.....Klassischer Haftpflichtschaden und die Versicherung hätte bezahlt. ;)

zaktuell 08.04.2014 00:04

Danke für die Mühe, so ausführlich zu antworten. Ich hab nun zumindest verstanden, dass die Versicherungsdinge nicht wirklich verstehbar sind ;)
Die folgen offensichtlich einer ganz eigenen Logik...

underduck 08.04.2014 01:08

Das ist doch sehr oft auch im virtuellen Online-Wesen genau so, lieber Oliver. :floet:

zaktuell 08.04.2014 21:35

...und generell bei Frauen ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:45 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright: www.sammlerforen.net